APA/BARBARA GINDL

In Salzburg gelten ab sofort strengere Corona-Regeln

Im Bundesland Salzburg sind mit Mitternacht strengere Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in Kraft getreten. Private Feiern außerhalb des eigenen Wohnraums sind nun verboten. In der Gastronomie müssen sich Gäste verpflichtend registrieren. Weiters gilt ein Veranstaltungsverbot, wenn es keine zugewiesenen Sitzplatze gibt. Die Gemeinde Kuchl (Bezirk Hallein) wird unter Quarantäne gestellt. Die behördlich verhängten Maßnahmen gelten vorerst bis 1. November, 24.00 Uhr.

In Kuchl wird die Ein- und Ausreise untersagt. Ausnahmen gibt es nur für die Versorgung mit Lebensmitteln, Heizmaterial oder Futtermittel, für Einsatzfahrzeuge und für Pendler, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Innerhalb der Gemeinde müssen Gastronomie und Hotellerie zusperren. Handels- und Dienstleistungsgeschäfte bleiben für Gemeindebürger offen. Zudem wurde eine Ausgangsbeschränkung verhängt, davon ausgenommen sind Bewegung im Freien, Nachbarschaftshilfe und Einkäufe.

Landesweit dürfen nicht mehr als 100 Personen an Begräbnissen teilnehmen. In der Gastronomie bleibt die Sperrstunde um 22.00 Uhr aufrecht, ausgenommen sind weiterhin Gäste in der Hotellerie. Bei genehmigten Veranstaltungen ist die Verabreichung von Speisen und Getränken verboten. Im Tennengau, Flachgau, Pongau und in der Stadt Salzburg werden Schüler ab der 9. Schulstufe auf Home Schooling umgestellt.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Bundesland Salzburg sind mit Mitternacht strengere Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in Kraft getreten.
  • Private Feiern außerhalb des eigenen Wohnraums sind nun verboten.
  • Die behördlich verhängten Maßnahmen gelten vorerst bis 1. November, 24.00 Uhr.
  • Handels- und Dienstleistungsgeschäfte bleiben für Gemeindebürger offen.
  • In der Gastronomie bleibt die Sperrstunde um 22.00 Uhr aufrecht, ausgenommen sind weiterhin Gäste in der Hotellerie.