In diesen Ländern sind American Staffordshire verboten
Nach der tödlichen Hundeattacke im oberösterreichischen Naarn, bei dem ein American Staffordshire Terrier eine Joggerin tötete, hagelte es im Land Kritik an der bisherigen Regelung von "gefährlichen" Hunden.
In Oberösterreich gibt es derzeit keine besonderen Auflagen für die Haltung bestimmter Rassen. Es muss lediglich ein sechsstündiger Kurs absolviert werden. In Österreich ist das Anschaffen sowie die Haltung von sogenannten "Listenhunden", also Tieren, die als besonders gefährlich gelten, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich reglementiert.
Strengere Regelungen gibt es nur in Niederösterreich, Wien und Vorarlberg. In diesen Ländern ist der American Staffordshire Terrier bewilligungs- beziehungsweise hundeführerscheinpflichtig.
Nicht nur innerhalb Österreichs wird der Besitz ebenjener Rasse unterschiedlich gehandhabt. Auch international gibt es verschiedene Regelungen.
In Deutschland verboten
In Deutschland ist das Einführen oder Halten der Hunderassen American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier und American Staffordshire Terrier untersagt. Das gilt auch für Mischlinge dieser Rassen.
Ausnahmen werden gemacht, wenn es sich etwa um Rettungs-, Dienst- oder Blindenhunde handelt. In den meisten Bundesländern steht der American Staffordshire Terrier auch auf einer entsprechenden Rassenliste.
Hundelisten: Was denken die Österreicher?
In der Schweiz gibt es in 13 von insgesamt 26 Kantonen eine Rassenliste. Die Haltung des American Staffordshire Terriers ist dort bewilligungspflichtig beziehungsweise in manchen Kantonen sogar verboten. In Liechtenstein und Frankreich steht die Rasse ebenso auf der Liste.
Keine Einreise mit dem Staffordshire Terrier
In Dänemark wird der American Staffordshire Terrier sowie andere Rassen als so gefährlich eingestuft, dass er auch von Urlaubern nicht mit ins Land gebracht werden darf. Bei Beißattacken wird der Hund ausnahmslos eingeschläfert.
Das sagen Hundebesitzer:innen und Passant:innen in Oberösterreich zur tödlichen Hundeattacke.
Kritik an Rassenlisten
In Italien gibt es seit 2009 keine Liste für gefährliche Rassen mehr, da das Führen einer Liste nicht zu einer Minimierung von Angriffen führte. Rassenlisten werden schon seit einiger Zeit infrage gestellt.
Es sollen nicht die Charakterzüge des Hundes, sondern die Haltung des Tieres für dessen Verhalten verantwortlich sein, kritisiert etwa der Wiener Tierschutzverein in einer Aussendung am Dienstag. Sie fordern, dass nur tierschutzzertifizierte Hundetrainer:innen im Einzelfall über die Gefährlichkeit eines Hundes urteilen soll und stellen sich gegen die Pauschalierung ganzer Rassen.
Zusammenfassung
- Ein Staffordshire Terrier tötete am Mittwoch eine Joggerin in Oberösterreich.
- Die Rasse gilt in einigen europäischen Ländern als gefährlich und ist teilweise sogar verboten.
- In Deutschland und der Schweiz ist das Halten und Einführen des American Staffordshire Terriers verboten. In Dänemark dürfen ihn auch keine Urlauber ins Land bringen.
- In Italien steht die Rasse auf keiner Liste. Rassenlisten werden schon länger kritisiert, da nicht der Charakter, sondern die Haltung des Hundes dessen Verhalten beeinflusst.
- Auch innerhalb Österreichs gibt es unterschiedliche Regelungen.