Hundetrainerin: Killerhund war "in einem Blutrausch"

Hundetrainerin Conny Sporrer sagt im PULS 24 Interview, der Killerhund, der in Oberösterreich eine Joggerin getötet hat, "hat keine würdigen alternativen Lebensmöglichkeiten mehr". Das Einschläfern war zweifellos richtig, weil er eine "große Gefahr für die Gesellschaft" war.

Ein American Staffordshire Terrier hat am Montagmorgen in Naarn in Oberösterreich eine Joggerin angefallen und zu Tode gebissen. Auch die Besitzerin wurde von dem Listenhund schwer verletzt. Der Hund wurde inzwischen eingeschläfert.

Laut Hundetrainerin Conny Sporrer war das die einzig richtige Vorgehensweise: "Wenn ein Hund einen Menschen tödlich verletzt, dann ist von einer Verhaltensstörung auszugehen, weil ein Mensch ist ein Sozialpartner für Hunde und kein Jagdobjekt." Das mache ihn zu einer "großen Gefahr für die Gesellschaft". Für einen Hund, der Menschen getötet hat, gebe es daher "keine würdigen alternativen Lebensmöglichkeiten mehr".

Killerhund war "im Blutrausch"

Die Hintergründe der tödlichen Attacke sind noch nicht restlos geklärt. Sporrer vermutet, dass der Revierinstinkt des Hundes Auslöser für die Attacke war, da sie vor dem Haus der Besitzerin passierte.

Dass der Kampfhund auch die eigene Besitzerin schwer verletzte, liege wohl daran, "dass der Hund in so einem Blutrausch war, dass er überhaupt nichts mehr mitgekriegt hat".

Auf Menschen abgerichtet

Mitschuld an dem tödlichen Vorfall könnte auch sein, dass die Besitzerin mit dem Kampfhund angeblich "Schutzdienst" betrieben habe. "Das ist ein Hundesport, wo es darum geht, die Hunde auf Menschen zu hetzen, auf ihren Beißärmel", erklärt Sporrer.

"Natürlich sollte das nur jagdliche Motivation sein, aber das kann natürlich in dem konkreten Fall schon auch ein Grund sein, wieso der Hund so ein bisschen gekippt ist", meint die Hundeexpertin.

Anrainer bestätigten im PULS 24 Interview, dass die Besitzerin ihren Hund nicht im Griff gehabt habe.

Daniel Gmainer hat im Auftrag von PULS 24 einen Anrainer zur Hundebesitzerin interviewt.

Trainerin findet Regelung in Oberösterreich gut

Die Regelung in Oberösterreich findet die Expertin ausreichend, so wie sie ist. "Das ist ein bisschen ein Stadt-Land-Gefälle", meint sie zum Thema der Listenhunde und entsprechend strengeren Regelungen etwa in Wien.

In Oberösterreich gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von bestimmten Hunderassen. Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, muss lediglich vorher einen sechsstündigen Sachkunde-Kurs absolvieren. In jenen Bundesländern, in denen das Gesetz sogenannte Listenhunde definiert, steht der American Staffordshire Terrier auf der Liste. Dies bedeutet, für die Haltung dieser Rassen gelten eigene Voraussetzungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren - Wien, Niederösterreich und Vorarlberg sind hier am strengsten.

Andere Rassen mit Gefährdungspotential

Viele Hunderassen, die wegen des Gefährdungspotentials auch Listenhunde sein sollten, seien es in Wien dafür nicht: "Ein Schäferhund, eine Bordeauxdogge, ein Leonberger haben eine höhere Beißkraft als so ein Staffordshire Terrier", sagt die Hundetrainerin.

Eine pauschale Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen wie bei Listenhunden in Wien lehnt Sporrer ab. Wichtig sei, den Hund individuell anzuschauen und "wie der Halter seinen Hund einschätzt".

Strengere Auflagen auch für Oberösterreich gefordert

Der Fachbereich Freizeitsicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat für Oberösterreich strenge Regeln, wie es sie "in Wien oder auch in Niederösterreich und Vorarlberg gibt", eingefordert.

Heuer seien in Oberösterreich bereits zahlreiche Menschen von Hunden gebissen worden, darunter auch kleine Kinder. Konkret werden in der Presseaussendung sieben Vorfälle mit schweren Verletzungen aufgelistet.

Der Verzicht von strengen Regeln für sogenannte Listenhunde im Zuge der Änderung des Hundehaltegesetzes vor zwei Jahren in Oberösterreich sei eine "fatale Fehleinschätzung", die laut KFV korrigiert werden müsse. Als Vorbild wird Wien genannt, wo jene Listenhunde im öffentlichen Raum nicht nur an die Leine müssen, sondern auch ein Beißkorb tragen müssen. Zudem müssen die Besitzer einen Hundeführschein ablegen und diesen bereits nach zwei Jahren auffrischen. Ferner gilt für Halter von Listenhunden ein Alkohollimit von 0,5 Promille.

Der für Tierschutz zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) teilte mit, bereits "eine Evaluierung des Oö. Hundehaltegesetzes in Auftrag" gegeben zu haben. "Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern müssen mit Fachleuten Gesetz und Vollzug kritisch durchleuchten", so der Landesrat.

Duell: Sollen Listenhunde verboten werde?

ribbon Zusammenfassung
  • Ein American Staffordshire Terrier hat am Montag in Oberösterreich eine Joggerin getötet und seine Besitzerin schwer verletzt.
  • Laut Hundetrainerin Conny Sporrer war das die einzig richtige Vorgehensweise.
  • Für einen Hund, der Menschen getötet hat, gebe es daher "keine würdigen alternativen Lebensmöglichkeiten mehr".
  • Sporrer vermutet, dass der Revierinstinkt des Hundes Auslöser für die Attacke war, da sie vor dem Haus der Besitzerin passierte.
  • Dass der Kampfhund auch die eigene Besitzerin schwer verletzte, liege wohl daran, "dass der Hund in so einem Blutrausch war, dass er überhaupt nichts mehr mitgekriegt hat".