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Facebook-Bezahlmodell bricht EU-Wettbewerbsregeln

Laut der EU-Kommission ist das Bezahlmodell bei Facebook und Instagram nicht mit den Wettbewerbsregeln vereinbar. Der US-Konzern Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für seine Plattformen eingeführt.

Das Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram verstößt laut der EU-Kommission gegen europäisches Wettbewerbsrecht.

In einer vorläufigen Stellungnahme erhob die Kommission Vorwürfe gegen den US-Konzern Meta. Man gehe davon aus, dass Meta seine Nutzer:innen zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und so große Datenmengen erhebt. Diese sollen dem Konzern wiederum einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram eingeführt: Nutzer:innen können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen.

Nur mit personalisierter Werbung gratis

Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen. Dieses Modell hatte die EU-Datenschutzbehörde EDPB aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig erklärt.

Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung nun an. Das Abo-Modell "zwingt die Nutzenden, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta", erklärten die Wettbewerbshüter.

Nutzende der Plattformen Facebook und Instagram könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf.

Vorteil gegen Konkurrenten

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bisher beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, erklärte die Kommission weiter. Das habe dem Konzern "potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben".

Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel deshalb davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Stellungnahme vom Montag ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), mit dem die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken will.

Die Kommission muss ihre Ermittlungen bis Ende März nächsten Jahres abschließen. In der Folge drohen Meta Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - gemessen am vergangenen Jahr entspräche das einer Maximalstrafe von rund 12,5 Milliarden Euro.

Video: Neue Vorschriften für Facebook und Instagram

ribbon Zusammenfassung
  • Das Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram verstößt laut der EU-Kommission gegen europäisches Wettbewerbsrecht.
  • Man gehe davon aus, dass Meta seine Nutzer:innen zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und so große Datenmengen erhebt.
  • Diese sollen dem Konzern wiederum einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.