Pharmaindustrie bleibt bei Kritik an Arzneibevorratung
Mit der am 21. April in Kraft tretenden Verordnung des Gesundheitsministeriums wird die Pharmaindustrie verpflichtet, bestimmte Arzneimittel in ausreichender Menge für den österreichischen Bedarf einzulagern. Die Verordnung definiert eine Reihe von Medikamenten, von denen ein Bedarf von vier Monaten eingelagert werden muss. Dazu zählen insbesondere Schmerzmittel, Antibiotika, Medikamente gegen Erkältungssymptome, aber auch Präparate für chronische Herz-Kreislauf- oder Lungen-Erkrankungen. Der Generikaverband sprach am Montag von rund 600 von der Lagerpflicht betroffenen Medikamenten.
Generikahersteller würden jedoch bereits mit 80 bis 100 Prozent Auslastung produzieren, hieß es vom Österreichischen Generikaverband. Wie das Produktionsvolumen trotz Vollauslastung in der Praxis erhöht werden solle, bleibe offen. Würden Unternehmen trotz geringer Lagerbestände Patientinnen und Patienten weiterhin mit Medikamenten versorgen, drohten ihnen sogar Strafzahlungen, wegen Unterschreitung der Lagerverpflichtungen. "Das widerspricht dem Versorgungsauftrag und führt zu der absurden Situation, dass Arzneimittel zwar im Lager liegen, im Akutfall den Menschen aber nicht zur Verfügung stehen", kritisierte der Präsident des Generikaverbandes, Wolfgang Andiel.
"Pflichtlager erzeugen den Eindruck von Sicherheit, führen aber in der Realität zu Verteilungskonflikten und neuen Engpässen. Entscheidend wird sein, wie die Aufsichtsbehörde die Verordnung in der Praxis umsetzt. Ein angekündigtes Vorgehen mit Augenmaß ist positiv - aber nicht garantiert", warnte Andiel. "Der einzig sinnvolle Weg ist eine europäische, ganzheitliche Strategie. Auch wenn diese die Situation nicht sofort verbessert, wird sie langfristig gesehen die einzige nachhaltige Lösung darstellen - und zwar für alle Länder Europas", sagte Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog.
Die Ursache für Engpässe seien unter anderem steigende Produktionskosten bei gleichzeitig ständig sinkenden Preisen, betonten die Branchenvertreter. Preis- und Erstattungsregelungen müssten dringend reformiert werden, sonst wird es zu keiner nachhaltigen Versorgungsverbesserung für die Menschen kommen. Herzog plädierte in diesem Zusammenhang für "zielführendere Maßnahmen, um die Versorgung mit Medikamenten zu stärken".
Lieferengpässe als globales Problem
Lieferengpässe bei Arzneimitteln kommen immer wieder vor - sie sind ein globales Problem und betreffen alle Länder, reagierte das Gesundheitsministerium. Um besser vorbereitet zu sein, brauche es gezielte Maßnahmen - sowohl national als auch auf europäischer Ebene. Denn viele Ursachen liegen außerhalb unseres Einflusses, daher kann Österreich dieses Problem nicht alleine lösen, hieß es in der Stellungnahme.
Mit der neuen Bevorratungsverordnung wird geregelt, dass bestimmte wichtige Medikamente in Österreich auf Vorrat gehalten werden müssen. Das hilft, im Ernstfall schneller zu reagieren - etwa dann, wenn es unerwartet zu Lieferschwierigkeiten kommt. Man sei im Ressort überzeugt: Die Verordnung erhöht die Versorgungssicherheit - ohne die Unternehmen unnötig zu belasten. Dafür sorgt auch eine Übergangsfrist von zehn Monaten, die ausreichend Zeit für die Umsetzung lassen würde.
Zusammenfassung
- Die österreichische Pharmaindustrie kritisiert die am 21. April in Kraft tretende Verordnung zur Arzneimittelbevorratung, da sie nationale Vorratslager als kontraproduktiv ansieht und vor einer Verschärfung von Engpässen warnt.
- Die Verordnung verpflichtet zur Einlagerung von rund 600 Medikamenten für vier Monate, während Generikahersteller bereits mit 80 bis 100 Prozent Auslastung produzieren und Strafzahlungen bei Nichterfüllung drohen.
- Das Gesundheitsministerium betont, dass die Verordnung die Versorgungssicherheit erhöht und durch eine zehnmonatige Übergangsfrist die Umsetzung erleichtert.