Nach Prozess in Wels
Fall Kellermayr: Staatsanwaltschaft will schriftliches Urteil
Wie ausführlich berichtet, hatte sich 61-Jähriger Bayer wegen gefährlicher Drohung mit Suizidfolge gegen die oberösterreichische Ärztin Dr. Lisa-Maria Kellermayr vor Gericht verantworten müssen.
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Da seine E-Mails und Twitter-Nachrichten, in welchen er unter anderem mit einem "noch einzurichtenden Volkstribunal" drohte, für das Schöffengericht nicht eindeutig mitursächlich für den Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr gewesen seien, wurde er vergangenen Donnerstag nicht rechtskräftig freigesprochen.
Staatsanwaltschaft will schriftliches Urteil
Nach der Urteilsverkündung hatte sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit genommen. Am Montag teilte ein Staatsanwaltschaftssprecher nun mit, Rechtsmittel zu ergreifen. Der Freispruch bleibt damit zumindest vorerst nicht rechtskräftig.
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Ob der Fall tatsächlich in die nächste Instanz geht, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn ein schriftliches Urteil vorliegt. Ein mündliches Urteil könne einen viertägigen Prozess nicht ausreichend berücksichtigen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber PULS 24.
Die Richterin begründete den Freispruch mit der nicht ausreichend beweisbaren Ursächlichkeit der Drohung für den Suizid der Ärztin. Außerdem hätte der Angeklagte die Suizidalität von Dr. Kellermayr nicht vorhersehen können. Die Anklagebehörde sieht dabei bislang aber nicht alle Ermittlungsergebnisse ausreichend berücksichtigt, so der Sprecher.
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- Kindernotruf: 0800 567 567, Beratung bei persönlichen Krisen. Anonym, täglich 0-24 Uhr www.bittelebe.at
- Suizidprävention auf www.gesundheit.gv.at/leben/suizidpraevention
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltschaft Wels hat gegen den Freispruch eines 61-jährigen Deutschen im Fall Kellermayr Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
- Der Angeklagte stand wegen gefährlicher Drohung mit Suizidfolge vor Gericht, doch das Schöffengericht sah keinen klaren Zusammenhang zu dem Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr.
- Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, und am Montag wurde bekanntgegeben, dass Rechtsmittel ergriffen werden.
- Ob der Fall tatsächlich in die nächste Instanz geht, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn ein schriftliches Urteil vorliegt.