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Zwei Stiftungen von Benkos Mutter "eingefroren"

Das Landesgericht Innsbruck hat eine einstweilige Verfügung erlassen - sie ist ein Etappensieg für den Masseverwalter im Konkursverfahren gegen René Benko. Die Mutter von René Benko darf zwei Privatstiftungen nicht mehr angreifen.

Die Mutter von René Benko darf bei der Laura-Privatstiftung in Innsbruck und bei der Ingbe-Stiftung in Liechtenstein "ab sofort keine Änderungen an den Stiftungsurkunden vornehmen". Das geht aus einer einstweiligen Verfügung hervor, der das Landesgericht Innsbruck stattgegeben hat, berichtete Masseverwalter Andreas Grabenweger. 

Die Stiftungen, in denen Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe vermutet werden, seien damit "praktisch eingefroren", so Grabenweger. 

Das ist von so großer Bedeutung, weil Benkos Mutter, Ingeborg, Stifterin der beiden millionenschweren Stiftungen ist. "Unserer Einschätzung nach hat Benko seine Mutter als Stifterin aber nur vorgeschoben, während Benko selbst der tatsächlich wirtschaftliche Stifter ist", sagt Rechtsanwalt Dietmar Czernich. Das würde bedeuten, dass Benko im Hintergrund doch die Fäden in der Hand hält. 

Benkos Mutter könnte über eine Änderung in den Stiftungsurkunden auch verhindern oder zumindest erschweren, dass Gläubiger an das Geld kommen. Das ist mit diesem Gerichtsentscheid nun nicht mehr möglich. 

Zweiter Teil der Klage könnte "Jahre" dauern

Ein zweiter Teil der Klage zielt darauf ab, dass die Stifterrechte dem Insolvenz- bzw. Masseverwalter zukommen sollen. Darüber gab es noch keine Entscheidung, das muss in einem Hauptverfahren vor Gericht ausgestritten werden. Das könnte - bis es durch sämtliche Instanzen gegangen ist - "wahrscheinlich Jahre" dauern. "Ich rechne damit erst in drei oder vier Jahren", erklärte Masseverwalter Grabenweger.

Soweit die vorerst schlechte Nachricht für die Benko-Seite, aber es gibt offenbar auch eine gute: Auf den "Stiftungszweck" der beiden Stiftungen habe diese rechtliche Auseinandersetzung vorerst keine Auswirkungen, der Masseverwalter habe weiter keinen direkten Zugriff.

Solange jedenfalls nicht, bis die Zivilrechts-Causa rechtskräftig entschieden ist. Der Stiftungszweck lautet nach Angaben der Kanzlei CHG, Grabenweger und Kanzleigründer Dietmar Czernich: Versorgung der Angehörigen. Und obwohl René Benko - im Gegensatz zu seiner Mutter - weder als Begünstigter der einen noch der anderen Stiftung aufscheint, vermutet man, dass er dies quasi über den Umweg seiner Mutter doch ist.

Urteil könnte Geschichte schreiben

Die Rechtsanwaltskanzlei CHG könnte mit dem Urteil gegen Benkos Mutter "Rechtsgeschichte schreiben, damit Privatstiftungen nicht rechtsmissbräuchlich verwendet werden können", so Czernich. Es ist nämlich nicht verboten, eine Person als Stifterin vorzuschieben. Damit könnte aber im Falle einer Insolvenz Geld vor Gläubigern in Sicherheit gebracht werden - so der Verdacht in diesem Fall. 

Das Verfahren und die Suche nach Benkos Geld sei laut Masseverwalter Grabenweger "sehr komplex und zeitraubend". Es sei denkbar, dass Benko selbst zwar kein Vermögen hat, aber alles in Firmen und Privatstiftungen steckt. "Niemand weiß, wo Benkos Vermögen ist. Möglich auch, dass in Offshore-Firmen etwas liegt". Er legte nach: "So war das Prinzip Benko: Es sich gut gehen zu lassen als wirtschaftlicher Eigentümer". 

Video: Konkurs - Benko vor Gericht

ribbon Zusammenfassung
  • Das Landesgericht Innsbruck hat eine einstweilige Verfügung erlassen - sie ist ein Etappensieg für den Masseverwalter im Konkursverfahren gegen René Benko.
  • Die Mutter von René Benko darf zwei Privatstiftungen nicht mehr angreifen.
  • Die Stiftungen, in denen Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe vermutet werden, seien damit "praktisch eingefroren", so Grabenweger.