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Warum die Behörden das Volksstimmefest nicht warnten

Der Verfassungsschutzbericht 2022 offenbarte einen geplanten Bomben-Anschlag auf das KPÖ-nahe Volksstimmefest in Wien. Die Betroffenen wurden von den Behörden nicht gewarnt. Nun veröffentlichte der Verfassungsschutz eine Stellungnahme dazu.

Ein Mann mit einem Naheverhältnis zur rechtsextremen "Identitären Bewegung" soll einen Anschlag auf das jährlich stattfindende KPÖ-nahe Volksstimmefest in Wien geplant haben. Lediglich die Festnahme des Mannes soll diesen Anschlag verhindert haben. Das legte der Verfassungsschutzbericht 2022 nahe.

Wie KPÖ-Sprecher Günther Hopfgartner gegenüber PULS 24 sagte, wurden die Betroffenen von den Behörden nicht gewarnt oder informiert.

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DSN: Keine Gefahr mehr

Nun hat die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) eine Stellungnahme zu dem Vorfall veröffentlicht, das Journalist Markus Sulzbacher auf dem Kurznachrichtendienst Twitter teilte.

Demnach trete die Polizei "proaktiv" an Zielgruppen heran, wenn es "polizeitaktisch zweckmäßig ist", es "für die Rezipienten der Information einen Mehrwert in Sicherheitsbelangen hat" und wenn es "einen gesetzlichen Auftrag gibt".

Bei dem geplanten Anschlag auf das Volksstimmefest treffe keiner dieser Fälle zu. Der Tatverdächtige habe "als Alleingänger" gehandelt und durch die sofortige Inhaftierung habe "keine Gefahr mehr" für die Zielgruppe bestanden.

Die Polizei trete nicht an Zielgruppen heran, wenn die Weitergabe der Information "keinen sicherheitspolizeilichen Mehrwert erkennen lässt" und "bloße Diskontinuitäten und Störungen des öffentlichen Lebens hervorrufen würde". Da sich der Tatverdächtige zum Zeitpunkt des Volksstimmefests bereits in U-Haft befunden habe, sei von ihm "keine Gefahr mehr" ausgegangen, so das DSN.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsschutzbericht 2022 offenbarte einen geplanten Bomben-Anschlag auf das KPÖ-nahe Volksstimmefest in Wien.
  • Die Betroffenen sollen von den Behörden nicht gewarnt worden sein.
  • Nun veröffentlichte der Verfassungsschutz eine Stellungnahme dazu.
  • Der Tatverdächtige habe "als Alleingänger" gehandelt und durch die sofortige Inhaftierung habe "keine Gefahr mehr" für die Zielgruppe bestanden, so die Behörde.