3-Kilometer-Schutzzone: Vogelgrippe bei NÖ-Betrieb
In einem Geflügelbetrieb in Niederösterreich mussten alle Tiere zum Schutz vor einer weiteren Übertragung getötet werden.
Zuvor war ein weiterer Ausbruch der Aviären Influenza, besser bekannt als Vogelgrippe, bestätigt worden, teilte die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in einer Aussendung mit.
Rund um den Betrieb wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb der Schutzzone werden alle Geflügelhaltungen durch einen Amtstierarzt oder eine Amtstierärztin kontrolliert.
In den Wochen davor wurde das Virus bereits in einem Geflügelbetrieb in Oberösterreich und bei Wildvögeln in mehreren Regionen Österreichs nachgewiesen. Eine Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen kann ausgeschlossen werden.
Video: Comeback der Vogelgrippe
Mehr Fälle im Herbst
Im Frühjahr und Herbst werden EU-weit vermehrt Ausbrüche der Vogelgrippe beobachtet, so die AGES. Grund dafür sind die Zugrouten der Wildvögel.
Auch in mehreren Regionen Österreichs wurde das Virus bei verstorbenen Wildvögeln nachgewiesen. Die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt.
Durch infizierte Wildvögel oder deren Kot kann das hochansteckende Virus auch auf Hausgeflügel übertragen werden. Die Erkrankung verläuft meist tödlich.
Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen
Das Gesundheitsministerium empfiehlt Geflügelhalter:innen österreichweit, die Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.
- Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden.
- Bei Gesundheitsproblemen der Tiere sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen, damit die Vogelgrippe ausgeschlossen werden kann.
- Wichtig zu wissen: Jede Geflügelhaltung muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden - selbst wenn es sich nur um ein einzelnes Tier handelt.
Tiere melden, aber nicht berühren
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, ist es auch umso wichtiger, dass tot aufgefundene, wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden.
Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der zuständigen Behörde veranlasst.
Bei Menschen sind in Europa bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden. Das aktuelle Risiko wird von der AGES laufend evaluiert.
Zusammenfassung
- Im Bezirk Amstetten wurde am Dienstag ein weiterer Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt.
- Rund um den Betrieb wurde eine Schutzzone errichtet, die Tiere mussten getötet werden.
- Innerhalb der Schutzzone werden alle Geflügelhaltungen durch einen Amtstierarzt oder eine Amtstierärztin kontrolliert.
- Das Gesundheitsministerium empfiehlt Geflügelhalter:innen österreichweit, die Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.
- Tot aufgefundene, wildlebende Wasservögel und Greifvögel sollen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden.
- Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden.