Corona-Lockerungen zu Ostern: Welche Regeln nun gelten
FFP2-Masken sind nur noch in Settings wie lebensnotwendigem Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Spitälern und Pflegeheimen zu tragen. Im anderweitigen Handel sowie bei Veranstaltungen fällt die Verpflichtung. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird für dreifach Geimpfte auf ein Jahr verlängert.
3G-Regel im Gesundheitsbereich
Letzteres hat vor allem für Auslandsreisen Bedeutung. Denn die G-Regeln in Österreich gibt es kaum noch wo. Einzig in Spitälern, Pflege-, Reha- oder Behinderteneinrichtungen wird entweder Impfung, Genesung oder Test verlangt. Wien setzt verpflichtend auf PCR-Tests vor dem Besuch.
Wo noch eine Maske anzulegen ist, und zwar für Kunden wie für Beschäftigte, sind jene Bereiche, wo man es sich nicht aussuchen kann, ob man hingeht, also beispielsweise Lebensmittel-Handel, Banken, Apotheken, Post, Drogerien, Kfz-Werkstätten oder Besuche am Amt.
Maskenpflicht in Öffis
Zudem weiter Maskenpflicht gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, in den dazu gehörigen überdachten Haltestellen und in Taxis sowie bei Schülertransporten. Bei Busreisen oder Seilbahnfahrten ist die Maske dagegen nur empfohlen.
Zusammenfassung
- Ab dem Karsamstag gelten neue Corona-Regeln. In der Gastronomie gibt es Tag wie Nacht gar keine Einschränkungen mehr.
- FFP2-Masken sind nur noch in Settings wie lebensnotwendigem Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Spitälern und Pflegeheimen zu tragen. Im anderweitigen Handel sowie bei Veranstaltungen fällt die Verpflichtung.
- Die Gültigkeit des Grünen Passes wird für dreifach Geimpfte auf ein Jahr verlängert.