René BenkoAPA/HELMUT FOHRINGER

Insolvenzentscheidung über Benko erst im März

Am Dienstag fand das Vorverfahren rund um den Insolvenzantrag, den die Finanzprokuratur gegen René Benko eröffnet hatte, statt. Es endete ohne Entscheidung und ohne die Anwesenheit des Signa-Gründers.

Die Parteien müssten noch weitere Unterlagen vorlegen, hieß es in einer Aussendung des Landesgerichts Innsbruck. Dazu habe der Insolvenzrichter den Parteien eine Frist bis 5. März eingeräumt.

Dann werde das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen zu entscheiden haben, so das Landesgericht.

Benko selbst erschien nicht

Nach rund einer Stunde war die nicht-öffentliche Verhandlung bereits wieder zu Ende. Signa-Gründer René Benko musste nicht persönlich erscheinenWie im Vorfeld erwartet, war er das auch nicht. Weder Insolvenzrichter Hannes Seiser noch die Anwälte Benkos sowie der Vertreter der Finanzprokuratur, Anselm Fuchsbauer, gaben im Anschluss - wie auch zu Beginn der Tagsatzung - Statements ab.

Das Medieninteresse am Landesgericht war zwar durchaus vorhanden, aber nicht außergewöhnlich groß, was wohl auch mit dem angenommenen Nicht-Erscheinen Benkos zu tun hatte.

Besteht Zahlungsunfähigkeit?

In der Tagsatzung wird die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte die APA im Vorfeld erfahren. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen.

Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

Benko müsse "dem Gericht umgehend bescheinigen, dass nur eine Zahlungsstockung vorliegt", sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, dem "Kurier": "Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen."

ribbon Zusammenfassung
  • Am Dienstag fand das Vorverfahren rund um den Insolvenzantrag, den die Finanzprokuratur gegen René Benko eröffnet hatte, statt.
  • Es endete ohne Entscheidung und ohne die Anwesenheit des Signa-Gründers.
  • Die Parteien müssten noch weitere Unterlagen vorlegen, hieß es in einer Aussendung des Landesgerichts Innsbruck.
  • Dazu habe der Insolvenzrichter den Parteien eine Frist bis 5. März eingeräumt.