"Dringender Tatverdacht": René Benko bleibt in U-Haft
Früher als erwartet gab es eine Entscheidung, ob René Benko weiter in der Justizanstalt Wien-Josefstadt bleiben muss oder nicht. Um 13.00 Uhr begann die Verhandlung mit einer Haftrichterin, einem Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Benko und seinem Anwalt, Norbert Wess.
Das Ergebnis dürfte für ihn ernüchternd gewesen sein. Nach der Verhängung der U-Haft vor einer Woche "verlängert das Landesgericht für Strafsachen Wien heute die Untersuchungshaft um einen weiteren Monat. Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe", teilte Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, in einer Aussendung am Freitagnachmittag mit.
"Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab", hieß es weiter.
Überraschender Termin
Nach Verhängung der U-Haft ist eine erste Haftprüfung nach spätestens 14 Tagen vorgesehen – das wäre am 7. Februar gewesen. "Aus terminlichen Gründen wurde die Haftprüfungsverhandlung bereits heute durchgeführt und dabei, wie von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft verlängert", hieß es dazu vom Landesgericht für Strafsachen.
Der nächste Termin, bei dem über die weitere U-Haft entschieden wird, ist spätestens am 28. Februar. "Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, auch dann ist eine Haftprüfungsverhandlung anzuberaumen", so Salzborn.
Festnahme vergangene Woche
Am Donnerstag vergangene Woche war Benko in Innsbruck festgenommen und anschließend in die Justizanstalt Wien-Josefstadt überstellt worden. Dort sitzt er seit vergangenem Freitag in U-Haft. "Als Haftgründe werden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen. Die Entscheidung ist rechtskräftig", hieß es nach Verhängung der U-Haft in einer Aussendung.
Auf eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien sei verzichtet worden. Benko machte in Beisein seines Anwalts Norbert Wess vor der Haftrichterin keine Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Gegenüber PULS 24 teilte Wess danach mit: "Wir haben die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis zu nehmen, möchten diese aber öffentlich nicht weiter kommentieren". Für Benko gilt die Unschuldsvermutung.
- Mehr lesen: René Benko muss in U-Haft
Video: Prozess gegen Benkos Mutter
Zusammenfassung
- Seit einer Woche sitzt Signa-Gründer René Benko in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft.
- Nach einem Haftprüfungstermin am Freitag steht fest: Dort wird er vorerst bleiben.
- Das Gericht sehe weiterhin einen "dringenden Tatverdacht".