Immer noch zu wenig Frauen in Chefetagen
Während für die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen seit 2018 eine Quote von mindestens 30 Prozent gilt, bleibt die Vorstandsebene weiterhin männerdominiert. Wie der Frauen.Management.Report 2023 der Arbeiterkammer (AK) zeigt, sind hierzulande nur 9 Prozent der Vorstandspositionen weiblich besetzt. Österreich rangiert im EU-Vergleich auf dem vorletzten Platz.
89,5 Prozent Männer an der Spitze
In den umsatzstärksten 200 Unternehmen besetzten Männer heuer Anfang Jänner 536 von 599 geschäftsführende Positionen und damit 89,5 Prozent. In den Vorstandsetagen der börsennotierten Gesellschaften waren noch weniger Frauen vertreten: Nur 19 von 212 Chefsessel waren weiblich besetzt, das entspricht einem Anteil von 9,0 Prozent. In den Vorständen der 20 Unternehmen des ATX lag die Frauenquote bei 8,3 Prozent. Österreich rangierte damit weit hinter dem EU-Schnitt von 21,1 Prozent auf dem vorletzten Platz. Noch weniger Frauen in Vorstandspositionen gab es demnach nur in Luxemburg mit einer Quote von 6,0 Prozent.
Neun der 67 Börsenunternehmen hatten sogenannte "all-male boards", bei denen sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand rein von Männern besetzt werden, darunter etwa der Kartonhersteller Mayr-Melnhof und der Feuerwehrausrüster Rosenbauer.
Quote zeigt Wirkung
Die seit 2018 für die Aufsichtsräte großer börsennotierter Unternehmen geltende Quote zeige hingegen Wirkung, so die AK. Seit Inkrafttreten sei der Frauenanteil von 22,4 Prozent 2018 auf 35,0 Prozent 2023 gestiegen, das entspricht einem Plus von 12,6 Prozentpunkten. Knapp drei Viertel der betroffenen Unternehmen habe die Quote erreicht, bei einem Drittel liege der Frauenanteil bereits über 40 Prozent. Die Spitzenpositionen in den Aufsichtsräten seien allerdings weiterhin zum Großteil männlich besetzt. Die Quoten-Regelung gilt dabei natürlich beidseitig, in einem weiblichdominierten Aufsichtsrat müssten demnach ebenfalls 30 Prozent der Posten mit Männern besetzt werden.
Österreich hat bis Ende Juni 2026 Zeit, eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Diese sieht zwei Möglichkeiten vor: Entweder eine Anhebung der Quote in Aufsichtsräten auf 40 Prozent oder eine 33-prozentige Quote sowohl in Aufsichtsgremien als auch im Management. In deutschen Vorständen gelte etwa seit 2021 eine Mindestbeteiligung, laut der ab vier Personen zumindest eine Frau im Vorstand vertreten sein muss. Auch in Frankreich gelte zukünftig eine Geschlechterquote von 30 Prozent in der Unternehmensführung (bis 2027, 40 Prozent bis 2030).
AK will Quote auch für Geschäftsführung
Die AK fordert vom österreichischen Gesetzgeber eine ähnliche Mindestbeteiligung: In börsennotierten Unternehmen sollte demnach ab drei Vorstandsmitgliedern mindesten eine Frau vertreten sein, das entspricht rund 33 Prozent. Damit würde der Frauenanteil von 9,0 auf 27,4 Prozent ansteigen. Auch für öffentliche Unternehmen wünscht sich die AK eine verbindliche Quote für Geschäftsführungen. Die bereits geltenden Quote von 40 Prozent in Aufsichtsräten zeige auch hier Wirkung.
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie spricht sich die Interessensvertretung für die zweite Variante aus, die eine 33-prozentige Quote für Aufsichtsrat und Management vorsieht. Zusätzlich brauche es, ähnlich wie in Deutschland und anderen EU-Ländern, auch im österreichischen Aktiengesetz einen Anspruch auf Mandatspause, etwa für die Zeit während dem Mutterschutz oder der Elternkarenz. Außerdem sollen Manager-Boni an die Erreichung der Gleichstellungsziele des Unternehmens gekoppelt werden.
Zusammenfassung
- Noch immer sind Frauen in den Chefsesseln der großen heimischen Unternehmen weitgehend unterrepräsentiert.