Gesundheitsministerium zur Masken-Kontrolle: Auch Handel muss kontrollieren
Ob die Kunden im Einzelhandel Maske tragen - und zwar auch die richtige - muss stichprobenartig von den Handelsbetrieben kontrolliert werden. Das steht in der neuen Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), die am Montagabend veröffentlicht wurde. Für Ungeimpfte gilt im Handel die FFP2-Maskenpflicht. Trotzdem lieferten sich der Handel und das Wirtschaftsministerium den ganzen Dienstag über einen Schlagabtausch.
Am Dienstagabend schaltete sich dann das Gesundheitsministerium erneut ein. Grundsätzlich seien Kundinnen und Kunden zur Einhaltung aller gültigen Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus seien aber sowohl den Handel als auch die Polizei in der Pflicht.
Die Betreiber, also der Handel, hätten Sorgfalt für die Einhaltung der Maßnahmen zu tragen, so das Ministerium Dienstagabend in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Dies umfasse etwa das Anbringen von Hinweisschildern, stichprobenartige Kontrollen, die Bereitstellung von Masken und Informationsmaterial usw. Zudem seien die Gesundheitsbehörden und die Polizei zur Durchführung stichprobenartiger Kontrollen befugt.
Schramböck: Kontrolle freiwillig, Schilder reichen
Per Aussendung dementierte das Bundesministerium für Wirtschaft am Dienstagnachmittag, dass der Handel stichprobenartige Kontrollen durchzuführen habe. "Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt - keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händlern die Möglichkeit zu geben - Möglichkeit ja, Zwang nein. Ich fordere den Handelsverband dringend auf, die Verbreitung dieser Unwahrheiten einzustellen", reagiert Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Es würde auch reichen, Hinweis-Schilder aufzustellen. Die Kontrolle der Kunden sei freiwillig. "Keinesfalls müssen die Betriebe stichprobenartige Kontrollen durchführen", so die Ministerin in der Aussendung.
Handelsverbandschef Rainer Will hingegen kritisierte die neue Verordnung auf PULS 24 als "lebensfremd". Außerdem käme die Änderung viel zu kurzfristig, man müsse bis zu 600.000 Mitarbeiter informieren.
Will zur Masken-Kontrollpflicht im Handel: "Lebensfremd" und zu kurzfristig
Der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rainer Will, kritisiert im PULS 24 Interview die Kontrollpflicht des Handels scharf.
3.600 Euro Strafe möglich
"Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung sollen nun doch vom Handel selbst stichprobenartige Kontrolle durchgeführt werden und es muss Informationspflichten nachgekommen werden", so der Handelsverband. Laut Verband herrscht nun "allgemeine Rechtsunsicherheit". "Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz sind Strafzahlungen von bis zu 3.600 vorgesehen, wenn die Händler ihrer entsprechenden Sorgfaltspflicht nicht nachkommen", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Reagiert hat am Dienstag auch die Wirtschaftskammer. "Sowohl die Wahloption aus den verschiedenen Maßnahmen - z.B. Durchsagen in den Geschäften oder Beschilderung -, als auch die Lösung für Geimpfte, sind für den Handel Möglichkeiten, die Regelungen umzusetzen um für die Geimpften Erleichterungen zu ermöglichen ", so Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel.
Zusammenfassung
- Ob die Kunden im Einzelhandel Maske tragen - und zwar auch die richtige - muss stichprobenartig von den Handelsbetrieben kontrolliert werden. Das steht in der Verordnung des Gesundheitsministers vom Montag.
- Trotzdem lieferten sich der Handel und das Wirtschaftsministerium den ganzen Dienstag über einen Schlagabtausch.
- Am Dienstagabend schaltete sich dann das Gesundheitsministerium erneut ein. Grundsätzlich seien Kundinnen und Kunden zur Einhaltung aller gültigen Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus seien aber sowohl den Handel als auch die Polizei in der Pflicht.
- Per Aussendung dementierte das Bundesministerium für Wirtschaft, dass der Handel stichprobenartige Kontrollen durchzuführen habe. Es würde auch reichen, Hinweis-Schilder aufzustellen. Die Kontrolle der Kunden sei freiwillig.
- Handelsverbandschef Rainer Will kritisiert die neue Verordnung auf PULS 24 als "lebensfremd". Außerdem käme die Änderung viel zu kurzfristig, man müsse bis zu 600.000 Mitarbeiter informieren.
- Laut Verband herrscht nun "allgemeine Rechtsunsicherheit". "Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz sind Strafzahlungen von bis zu 3.600 vorgesehen, wenn die Händler ihrer entsprechenden Sorgfaltspflicht nicht nachkommen", sagt Will.