Geringfügigkeitsgrenze 2024: Die wichtigsten Infos
Geringfügig beschäftigt sind Personen, deren monatliches Einkommen bei einer regelmäßigen Beschäftigung einen bestimmen Betrag - also die Geringfügigkeitsgrenze - im Monat nicht überschreitet.
Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Ab Jänner 2024 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 518,44 Euro pro Monat.
Arbeitsrechtliche Ansprüche
Regelmäßig geringfügig Beschäftigte haben folgende arbeitsrechtliche Ansprüche:
- das Urlaubsrecht
- das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- das Recht auf Pflegefreistellung
- das Recht auf Abfertigung
- die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld)
- die Einhaltung der Kündigungsfristen
Versicherungen
Personen, die geringfügig beschäftigt sind, sind zwar unfallversichert, aber weder kranken- noch pensionsversichert.
- Mehr lesen: Wer 2024 weniger Steuern zahlen muss
Sobald man jedoch mehr als 518,44 Euro pro Monat verdient, ist man verpflichtend kranken- und pensionsversichert. Das trifft zu, wenn man:
- bei einem geringfügigen Arbeitsverhältnis die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet
- wenn die Einkommen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse gemeldet sind, zusammengerechnet werden und insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.
Überschreitet man die Geringfügigkeitsgrenze, ist man zudem verpflichtend arbeitslosenversichert.
Im Jahr 2023 betrug die Geringfügigkeitsgrenze 500,91 Euro - es ist zu erwarten, dass die Grenze sich auch im Jahr 2025 wieder erhöht.
Außerdem:
Tipps für den Steuerausgleich
Zusammenfassung
- Geringfügig beschäftigt sind die Personen, deren monatliches Einkommen bei einer regelmäßigen Beschäftigung einen bestimmen Betrag - also die Geringfügigkeitsgrenze - im Monat nicht überschreitet.
- Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
- Ab Jänner 2024 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 518,44 Euro pro Monat.