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Gericht macht Weg für Streik bei der Deutschen Bahn frei

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat den geplanten Lokführerstreik der deutschen Gewerkschaft GDL bestätigt. Im Güterverkehr begann der Streik bereits, im Personenverkehr soll er nach Gewerkschaftsplänen am Mittwochmorgen beginnen. Auch Reisende von und nach Deutschland sind betroffen.

Der geplante Lokführerstreik der deutschen Gewerkschaft GDL wurde vom Landesarbeitsgericht Hessen in 2. Instanz bestätigt. Im Güterverkehr begann der Streik um 18 Uhr, im Personenverkehr soll er nach Gewerkschaftsplänen am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen - und auch Reisende von und nach Deutschland treffen.

Der Streik trifft zwar nicht den ÖBB-Verkehr übers Deutsche Eck, aber die Fernverbindungen der Deutschen Bahn (DB) und der ÖBB nach München oder noch weiter nach Norden.

Denn Züge mit Start oder Ziel in Deutschland fahren in Österreich nur zum jeweiligen Grenzbahnhof oder fallen ganz aus, da die Lokführer an der Grenze getauscht werden. Wobei jedoch Züge über die Brenner-Strecke teilweise bis München geführt werden, so die ÖBB.

ÖBB- und DB-Kunden können mit ihren Tickets laut APA-Informationen auf den stündlich verkehrenden Nahverkehr Salzburg-München umsteigen. Züge der Westbahn fahren bis München, da die Lokführer nicht an der Grenze getauscht werden.

Notfahrplan eingerichtet

Die Deutsche Bahn setzt während des mehrtägigen Streiks der Lokführergewerkschaft GDL erneut auf einen Notfahrplan. "Wie auch schon in den vergangenen Streiks werden wir 20 Prozent unserer Fernverkehrszüge fahren können", sagte DB-Konzernsprecherin Anja Bröker am Dienstagabend in Berlin.

Die Bahn könne nur das Beste aus dieser Situation machen: "Wir sind vorbereitet mit unseren Kolleginnen und Kollegen, doch noch 20 Prozent Personenverkehr anbieten zu können."

Einschränkungen im Regionalverkehr

"Und auch im Regionalverkehr müssen wir unser Angebot massiv einschränken", sagte Bröker. Auch dort werde nach einem Notfallplan gefahren. Die Auswirkungen seien regional sehr unterschiedlich. Für diejenigen, die auch mit S-Bahnen und Regionalzügen unterwegs sein wollen, empfehle sich der vorherige Blick in Auskunftsmedien der Deutschen Bahn.

Fahrgästen sei zu empfehlen, ihre Reise zu verschieben. Diejenigen, die fahren müssten, sollten sich in den Auskunftsmedien erkundigen, ob die Verbindungen nach dem Notfahrplan stattfinden. Die Tickets behielten ihre Gültigkeit.

Wer für Mittwoch, Donnerstag oder Freitag gebucht habe, könne diese Tickets auch später noch nutzen. Sie blieben gültig, hieß es. Die Zugbindung sei aufgehoben und auch eine Stornierung sei möglich nach den gesetzlichen tariflichen Fahrgastrechten, sagte Bröker weiter.

 

ribbon Zusammenfassung
  • Der geplante Lokführerstreik der deutschen Gewerkschaft GDL wurde vom Landesarbeitsgericht Hessen in 2. Instanz bestätigt.
  • Im Güterverkehr begann der Streik um 18 Uhr, im Personenverkehr soll er nach Gewerkschaftsplänen am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen.
  • Auch Reisende von und nach Deutschland sind betroffen.