EuGH: AUA-Rettung während Corona war rechtmäßig
Die Beihilfe der Republik aus dem Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro für die Austrian Airlines (AUA) war rechtmäßig, urteilte am Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Formell ging es bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob die EU-Kommission die Beihilfe genehmigen durfte.
Die Billigfluggesellschaften Ryanair und Laudamotion hatten gegen den Beschluss der EU-Kommission geklagt, waren vor rund drei Jahren aber bereits beim erstinstanzlichen EU-Gericht (EuG) damit gescheitert. Die beiden Airlines gingen beim EuGH in Berufung. Der Gerichtshof bestätigte aber heute das EuG-Urteil.
"Aus objektiven Gründen"
Die Richter in Luxemburg entschieden, dass ein Land "eine Beihilfe, mit der durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen, aus objektiven Gründen einem einzelnen Unternehmen vorbehalten" kann, heißt es in einer Presseaussendung des EuGH. Die AUA spiele in Österreich eine weitaus größere Rolle und sei auch stärker von den Covid-19-Beschränkungen betroffen gewesen als Ryanair.
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Die AUA war im Juni 2020 nach der ersten Pandemiewelle mit insgesamt 600 Millionen Euro gerettet worden. Die 150 Millionen Euro, um die es im heutigen Urteil ging, flossen direkt von der Staatskasse auf die Konten der Airline und mussten nicht zurückgezahlt werden. Einen 300 Millionen Euro schweren Kredit, für den die Republik die Haftung übernahm, hat die AUA mittlerweile zurückgezahlt. Weitere 150 Mio. Euro schoss der deutsche AUA-Eigentümer Lufthansa damals zu.
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Andere Hilfen waren rechtswidrig
Bei anderen staatlichen Hilfen für Fluglinien in Europa sah der EuG die Dinge in der Vergangenheit teilweise anders. So hat das EU-Gericht in der Vergangenheit bereits deutsche Beihilfen für den AUA-Mutterkonzern Lufthansa sowie Staatshilfen der Niederlande und Frankreichs für ihre miteinander verbundenen Airlines KLM und Air France als rechtswidrig bewertet. Als Konsequenz davon hatte die EU-Kommission jüngst angekündigt, die Lufthansa-Hilfen in Deutschland erneut zu prüfen.
Zusammenfassung
- Die Fluglinien Ryanair und Laudamotion klagten gegen die staatliche Rettung der Austrian Airlines während der Corona-Pandemie, scheiterten nun aber in letzter Instanz.
- Die Beihilfe der Republik aus dem Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro für die Austrian Airlines (AUA) war rechtmäßig, urteilte am Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
- Die Richter in Luxemburg entschieden, dass ein Land "eine Beihilfe, mit der durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen, aus objektiven Gründen einem einzelnen Unternehmen vorbehalten" kann.