René BenkoAPA/HANS KLAUS TECHT

U-Ausschuss: Ärger um nicht gelieferte Benko-Akten

Bei dem bevorstehenden COFAG-U-Ausschuss soll es auch um das Immobilienimperium von René Benko gehen, etwa das Luxus-Hotel "Chalet N" in Lech am Arlberg. Die Grünen kritisieren nun, dass angeforderte Akten nicht geliefert werden.

Die Vorbereitungen für den COFAG-Untersuchungsausschuss laufen, die Befragungen sollen am 6. sowie 7. März starten.

Thema dürfte dabei auch das Immobilienimperium von René Benko werden. Die Grünen kritisieren nun jedoch, dass wichtige Unterlagen fehlen würden - das Finanzministerium halte diese zurück.

Im "Ö1"-Frühjournal am Mittwoch war dazu die Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli zu hören. Sie will sich die Steuerakten der Benko-Villa in Innsbruck und dem Luxus-Hotel "Chalet N" in Lech am Arlberg im U-Ausschuss genauer ansehen.

Die Finanzverwaltung will diese allerdings nicht liefern - ausschließlich aus rechtlichen Gründen, wie "Ö1" zitiert. Benko sei bei den dazugehörigen Gesellschaften weder Eigentümer, noch scheine er namentlich auf. Auf APA-Anfrage betonte man, dass die Unterlagen nicht von dem gestellten Beweisverlangen umfasst seien.

"Die Begründung, dass die privat genutzte Villa von Benko und das Chalet, das er auch privat nutzt, nicht René Benko zuzurechnen sind, ist meiner Meinung nach völlig haltlos", erklärt Tomaselli im Frühjournal. Die Grünen-Abgeordnete kritisiert, dass das Verschleiern durch Benko nun belohnt werde.

Die mittlerweile gepfändete Innsbrucker Villa, die von Benko privat genutzt worden sein soll.APA/EXPA/JOHANN GRODER

Die mittlerweile gepfändete Innsbrucker Villa, die von Benko privat genutzt worden sein soll.

Im BMF macht man schwammige Formulierungen für die nicht gelieferten Akten verantwortlich, betont aber, dass es leicht sei, durch ergänzende Beweisverlangen "exakt jene Unterlagen zu erhalten, die eigentlich gewollt sind".

COFAG-U-Ausschuss soll Förderungen prüfen

Im von der SPÖ und FPÖ initiierten COFAG-U-Ausschuss sollen die Förderungen durch die Covid-19-Finanzierungsagentur und Steuervermeidung unter die Lupe genommen werden.

So ist unter anderem das "Chalet N", benannt nach René Benkos Frau Nathalie, in Zusammenhang mit mutmaßlich zu Unrecht bezogenen Corona-Hilfen in die Schlagzeilen geraten.

In dem Luxus-Hotel, einem Teil des Signa-Konstrukts, soll hauptsächlich Benkos Familie abgestiegen sein. Von einer verdeckten Privatresidenz war die Rede. 

Corona-Hilfen für "Chalet N"

Das "Chalet N" wurde einst nur deshalb genehmigt, weil es touristisch genutzt werden sollte. Gegen Zweitwohnsitze geht man in dem Vorarlberger Nobelskiort Lech am Arlberg seit Jahren strikt vor.

So wie für viele andere Hotels gab es in der Corona-Krise auch staatliche Hilfen. Zwischen 2020 und 2023 soll es für das Hotel laut ORF 1,1 Millionen Corona-Hilfen von der COFAG gegeben haben. In der Wintersaison 2012/13 etwa sollen jedoch 50,5 Prozent der Nächtigungen im Beisein der Familie Benko gewesen sein, geht aus einem Akt hervor, der "Krone" und "ORF" vorliegt.

Zudem gebe es "Lücken in der Chronologie der nummerierten Gästemeldungen", wie es in dem Prüfbericht heißen soll. Auch die Auslastung liege weit unter der von vergleichbaren Häusern.

Nina Tomaselli war dazu bereits Anfang Februar in der ZiB2 (hier zum Nachsehen auf JOYN) zu Gast.

Inwieweit im COFAG-U-Ausschuss geklärt werden kann, ob die Corona-Hilfen für die Luxus-Residenz gerechtfertigt waren, ist fraglich - insbesondere ohne Vorliegen der entsprechenden Steuerakten. 

Mehr zum Thema:

ribbon Zusammenfassung
  • Die Vorbereitungen für den COFAG-Untersuchungsausschuss laufen, nun gibt es Zwist um die Lieferung von Akten zu zwei Signa-Immobilien.
  • Das Immobilienimperium von René Benko und mutmaßlich zu unrecht bezogene Corona-Hilfen dürften Thema im Ausschuss werden.
  • Die Grünen kritisieren nun jedoch, dass wichtige Unterlagen fehlen würden - das Finanzministerium halte diese zurück.
  • Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli will sich die Steuerakten der Benko-Villa in Innsbruck und dem Luxus-Hotel "Chalet N" genauer ansehen.
  • Im BMF betont man, dass es leicht sei, durch ergänzende Beweisverlangen "exakt jene Unterlagen zu erhalten, die eigentlich gewollt sind".