Arbeitsrechtler: Frisör muss nicht sagen, ob er corona-positiv ist
Seit dem Quarantäne-Aus für Corona-Positive dürfen Infizierte auch wieder arbeiten gehen. Fragt man aber zum Beispiel nach, ob der/die Frisör:in corona-positiv ist, müsse diese:r nicht antworten, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko im PULS 24 Interview. Gesundheitsdaten seien nämlich besonders geschützt.
Arbeitgeber bleibt auf Quarantäne-Kosten sitzen
Man könne sich als Kund:in aber entscheiden, sich in Betrieben bedienen zu lassen, wo Erkrankte nicht arbeiten müssen. Es sei die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er Erkrankte arbeiten lasse oder sie bei Bezahlung freistelle. Der/Die Dienstgeber:in bleibe in diesem Fall auf den Kosten sitzen. Ausnahmen sind, wenn es medizinisch (z.B. Schwangerschaft) oder beruflich (z.B. Musiker:innen oder wenn keine geeigneten Räume vorhanden sind) nicht möglich ist, durchgehend eine Maske zu tragen.
Als Arbeitnehmer:in könne man sich im Gegenzug vom Hausarzt oder der Hausärztin krankschreiben lassen, wenn man Symptome hat. Ist man im Krankenstand, bleibt man zuhause und muss nicht arbeiten gehen.
Wer übernimmt Haftung bei Ansteckung?
Der Gewerkschafter kritisiert, dass bei der aktuellen Verordnung viele Fragen offen seien. Um die Verordnung umzusetzen, müsse man sie verstehen und wissen, was man tut. Das sei seiner Meinung nach oft nicht der Fall. Auch wer die Haftung übernimmt, wenn sich jemand ansteckt, seien nicht ausreichend geklärt.
Zusammenfassung
- Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko erklärt, dass eine Corona-Erkrankung auch an Kunden nicht verraten werden muss und dass es die Entscheidung des Arbeitsgebers sei, ob er seine:r Angestellte:n trotz Erkrankung arbeiten lässt.
- Tue er das aber nicht, müsse er seine Arbeitskraft weiter bezahlen und bekomme die Kosten nicht ersetzt.
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