Ab Februar: Neuerungen beim "Pickerl"
Das berichtete der ÖAMTC am Montag. Mithilfe dieses QR-Codes kann kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden. Die neue Regelung gilt ab 2. Februar.
Für Konsumenten bringen diese Änderungen laut ÖAMTC Vorteile: "Der QR-Code am §57a Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden", erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc.
Einführung einer Prüfposition
Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System muss im Rahmen der §57a Begutachtung überprüft werden. eCall ist ein in der EU eingeführtes bordeigenes Notrufsystem. Durch die automatische "Notrufsäule" im Auto soll die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte deutlich verkürzt werden.
Eine zweite Änderung wird im Frühjahr schlagend: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.
Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben einer transparenten und vergleichbaren Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle, ist aber strikt gegen die Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten, wie der Fahrzeugidentifizierungsnummer.
Zusammenfassung
- Mit Februar kommen Neuerungen beim "Pickerl" fürs Auto auf die Österreicher:innen zu.
- Das §57a Gutachten wird mit einem neuen Layout versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird.