Sebastian Kurz beim TelefonierenAPA/AFP

WKStA griff durch und stellt Kanzleramt-Mails sicher

Seit Monaten tobt ein Rechtsstreit um die Herausgabe von Mails von ehemaligen Kurz-Mitarbeitern im Kanzleramt. Nun griff die WKStA durch und stellte diese sicher - um "Beweismittelverlust" durch Löschung vorzubeugen.

Bereits im August 2022 beantragte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Herausgabe von Mails von nunmehr ehemaligen Kurz-Mitarbeitern im Kanzleramt. Es ging um die Inseratenaffäre um Ex-Kanzler Sebastian Kurz, die Teil des CASAG-Verfahrenskomplexes ist, wie die WKStA in einer Pressemitteilung erklärt. Die Ermittler erhoffen sich neue Beweismittel rund um Inseratenschaltungen in Boulevardmedien für gewogene Berichterstattung.

Kanzleramt unternahm rechtliche Schritte

Monatelang weigerte sich das Bundeskanzleramt, E-Mail-Postfächer und andere elektronische Akten zu übermitteln und nannte den Schutz der Privatsphäre seiner Mitarbeiter:innen als Grund. Nachdem mehrere Besprechungen unter Vermittlung der Finanzprokuratur gescheitert waren, legte das Kanzleramt rechtliche Schritte ein, die das Straflandesgericht Wien abwies. Aktuell muss das Oberlandesgericht Wien als nächsthöhere Instanz entscheiden.

Die WKStA wollte allerdings nicht mehr warten und stellte die Daten am Montag mit IT-Experten der Justiz sowie zwei Beamten des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung (BAK) sicher. Die Daten liegen jetzt bei Gericht, bis dieses eine endgültige Entscheidung getroffen habe.

Sorge um "Beweisverlust" durch Löschung

Die Korruptionsermittler hätten gehandelt, um "Beweisverlust" durch Löschung zu verhindern, so die Begründung. Vor der Hausdurchsuchung im Kanzleramt im Oktober 2021 hatten Beschuldigte aus dem Kreis von Sebastian Kurz ihre Postfächer "nahezu vollständig gelöscht", deshalb müsse man sich mögliche Beweise über die E-Mails von deren Mitarbeitern rekonstruieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Bereits im August 2022 beantragte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Herausgabe von Mails von Kurz-Mitarbeitern im Kanzleramt.
  • Die Ermittler erhoffen sich neue Beweismittel rund um Inseratenschaltungen in Boulevardmedien für gewogene Berichterstattung.
  • Monatelang weigerte sich das Bundeskanzleramt, E-Mail-Postfächer und andere elektronische Akten zu übermitteln und nannte den Schutz der Privatsphäre seiner Mitarbeiter:innen als Grund.
  • Aktuell muss das Oberlandesgericht Wien darüber entscheiden. Die WKStA stellte die bereits gesammelten Daten nun aber sicher.
  • Die Ermittler fürchten "Beweismittelverlust" durch Löschung.
  • Die Daten liegen jetzt bei Gericht, bis dieses eine endgültige Entscheidung getroffen habe.