APA/APA/DIETMAR STIPLOVSEK/DIETMAR STIPLOVSEK

Causa Wirtschaftsbund: Hinterziehungsverfahren eingestellt

Heute, 12:21 · Lesedauer 3 min

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat im Zuge der Vorarlberger Wirtschaftsbundaffäre die Verfahren gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung und Untreue eingestellt. Die Staatsanwaltschaft bestätigte einen Bericht der "Vorarlberger Nachrichten", der sich auf den Anwalt des Wirtschaftsbundes stützt. Ein Vorsatz zur Hinterziehung könne nicht nachgewiesen werden, es sei strittig, ob überhaupt Steuerpflicht besteht, hieß es sinngemäß.

Laut der Begründung der Staatsanwaltschaft gingen der Wirtschaftsbund und seine Funktionäre ebenso wie deren Steuerberater "jahrelang subjektiv" davon aus, dass die Inseratenerlöse des großteils aus Anzeigen bestehenden, inzwischen eingestellten Mitgliedermagazins "Vorarlberger Wirtschaft" nicht umsatz- und körperschaftssteuerpflichtig sind. "Unabhängig davon, ob die Rechtsmeinung des Wirtschaftsbund Vorarlberg richtig ist", könne den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, "dass sie die auf die Inseratenerlöse entfallenden Angaben vorsätzlich hinterzogen haben, zumal strittig ist, ob überhaupt eine Körperschafts- und Umsatzsteuerpflicht besteht", befand laut dem Bericht die Staatsanwaltschaft.

"Es bleibt nichts übrig", so Anwalt Wilhelm Klagian gegenüber den "VN". Auf die Selbstanzeige, die am Beginn der Causa stand, sei nicht eingegangen worden. Noch offen sei die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil um sechs vom Wirtschaftsbund bezahlte Weihnachtsessen im Gesamtwert von 12.980 Euro des ehemaligen Landesstatthalters Karlheinz Rüdisser (ÖVP). Hier hatte das Landesgericht Feldkirch Anfang März 2025 festgestellt, dass die Anklagepunkte der Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung erfüllt waren. Neben Rüdisser waren die drei Ex- Wirtschaftsbund-Führungskräfte Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter angeklagt. Sie wurden zu teilbedingten Geldstrafen in Höhe von 27.500 Euro (Rüdisser), 15.000 Euro (Metzler), 13.500 (Kessler) und 10.000 Euro (Natter) verurteilt. Auch hier rechne man mit einer Revision, so der Anwalt.

Erledigt ist die Affäre damit noch immer nicht: Hinsichtlich der strittigen Abgaben sei nach wie vor ein Beschwerdeverfahren anhängig, betonte Klagian. Deshalb weise die Staatsanwaltschaft völlig richtig darauf hin, dass angesichts des Umstandes, dass strittig ist, ob überhaupt eine Umsatz- und eine Körperschaftssteuerpflicht besteht, im Hinblick auf die jahrelange und unwidersprochene Praxis, die Inseratenerlöse als nicht umsatz- und körperschaftssteuerpflichtig zu behandeln, kein subjektiver Tatvorwurf gemacht werden könne. Eine Prüfung, ob die ausschließlich aus anwaltlicher Vorsicht eingebrachte Selbstanzeige rechtswirksam war, habe daher unterbleiben können.

Steuerprüfung brachte große Nachzahlungen für Wirtschaftsbund

Die von der Opposition schon seit 2010 wiederholt beanstandeten Inseratenpraktiken des Vorarlberger Wirtschaftsbundes mit seinem großteils aus Anzeigen bestehenden Mitgliedermagazin "Vorarlberger Wirtschaft" gerieten nach einem "Ö1"-Bericht und im Zuge einer Ende März 2022 bekannt gewordenen Steuerprüfung des Wirtschaftsbundes in den Fokus der Öffentlichkeit. Im Zuge der Prüfung traten sowohl der damalige Wirtschaftsbundchef und Wirtschaftskammerpräsident Metzler als auch der damalige Wirtschaftsbunddirektor Kessler zurück. Der Wirtschaftsbund erstattete im Zusammenhang mit der Steuerprüfung Selbstanzeige und rechtfertigte sich damit, man habe eine neue Rechtslage "übersehen". Die Prüfer hingegen sahen eine vorsätzliche Hinterziehung.

Infolge der mehr als acht Monate dauernden Steuerprüfung, die sich vor allem mit den Abgaben für Inserate befasste, die für die Publikation "Vorarlberger Wirtschaft" verkauft wurden, musste die Organisation rund 484.000 Euro an Umsatzsteuer, 388.000 Euro an Körperschaftssteuer sowie rund 106.000 Euro an Zuwendungsabgabe für die Jahre von 2016 bis 2021 nachbezahlen, was der Wirtschaftsbund teilweise beeinspruchte.

Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat die Verfahren gegen den Vorarlberger Wirtschaftsbund wegen Abgabenhinterziehung eingestellt, da kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte und die Steuerpflicht strittig ist.
  • Im Zuge einer Steuerprüfung musste der Wirtschaftsbund Nachzahlungen von insgesamt rund 978.000 Euro leisten, darunter 484.000 Euro an Umsatzsteuer und 388.000 Euro an Körperschaftssteuer.
  • Geldstrafen wurden gegen mehrere Ex-Führungskräfte verhängt, darunter 27.500 Euro für Karlheinz Rüdisser, während eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil zu Vorteilsannahme noch anhängig ist.