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WKÖ verteidigt 2G in Seilbahnen, Tiroler FPÖ ruft Verfassungsgerichtshof an

Die Tiroler FPÖ macht gegen den 2G-Nachweis bei Seilbahnen mobil. Man werde wegen dieser "gesetzeswidrigen" Maßnahme den Verfassungsgerichtshof anrufen, kündigte die Landespartei am Dienstag an. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) verteidigte hingegen die Maßnahme und erklärte, von einer Klage abzusehen.

Eine Individualbeschwerde sei gerade in Ausarbeitung, sagte ein FPÖ-Sprecher zur APA. "Der Transport von Skigästen, Personal und Skilehrern muss gewährleistet bleiben", erklärte der blaue Tourismussprecher im Landtag, Alexander Gamper.

Dasselbe gelte auch für die Impfpflicht für Skilehrer in ihrer Ausbildung. Die "Weisung" des Präsidenten des Österreichischen Skischulverbandes, Richard Walter, nur mehr geimpfte Skilehrer zu Ausbildungskursen zuzulassen, werde nicht halten.

Attacken gegen Hörl

Scharfe Attacken wegen der 2G-Regel bei den Seilbahnen ritt Gamper gegen Seilbahnsprecher und ÖVP-Nationalratsabgeordneten Franz Hörl. Dieser sollte sich eigentlich der Gesetzeswidrigkeit bewusst ein: "Seilbahnen unterliegen dem Eisenbahngesetz. Würde hier die 2G Regel eingeführt werden, so gelte das auch für U-Bahnen, Straßenbahnen, Eisenbahnen".

Wintersaison auch mit 2G möglich

"Es ist richtig, dass die Seilbahnen Teil des öffentlichen Verkehrs sind und als solcher die Betriebs- und Beförderungspflicht haben", räumte Hörl in einer Aussendung der WKÖ ein. Dennoch akzeptiere man die Entscheidung des Gesundheitsministeriums und werde - anders als die Tiroler FPÖ - nicht vor den VfGH ziehen. "Auch mit 2G ist eine gute Wintersaison möglich und das ist immer noch besser als gar keine Saison", argumentierte Hörl.

Eine "sichere Beförderung unserer Gäste" habe "oberste Priorität", sagte er. Man müsse nun "einen sichtbaren und auch über unsere Grenzen wahrnehmbaren Beitrag" zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten, meinte der Seilbahner.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Tiroler FPÖ macht gegen den 2G-Nachweis bei Seilbahnen mobil. Man werde wegen dieser "gesetzeswidrigen" Maßnahme den Verfassungsgerichtshof anrufen, kündigte die Landespartei am Dienstag an.
  • Eine Individualbeschwerde sei gerade in Ausarbeitung, sagte ein FPÖ-Sprecher zur APA. "Der Transport von Skigästen, Personal und Skilehrern muss gewährleistet bleiben", erklärte der blaue Tourismussprecher im Landtag, Alexander Gamper.
  • Dasselbe gelte auch für die Impfpflicht für Skilehrer in ihrer Ausbildung. Die "Weisung" des Präsidenten des Österreichischen Skischulverbandes, Richard Walter, nur mehr geimpfte Skilehrer zu Ausbildungskursen zuzulassen, werde nicht halten.
  • Scharfe Attacken wegen der 2G-Regel bei den Seilbahnen ritt Gamper gegen Seilbahnsprecher und ÖVP-Nationalratsabgeordneten Franz Hörl. Dieser sollte sich eigentlich der Gesetzeswidrigkeit bewusst ein: "Seilbahnen unterliegen dem Eisenbahngesetz.
  • Würde hier die 2G Regel eingeführt werden, so gelte das auch für U-Bahnen, Straßenbahnen, Eisenbahnen".
  • Die WKÖ akzeptiert Entscheidung des Gesundheitsministeriums und werde - anders als die Tiroler FPÖ - nicht vor den VfGH ziehen. "Auch mit 2G ist eine gute Wintersaison möglich und das ist immer noch besser als gar keine Saison", so Franz Hörl (ÖVP).