Fragen und Antworten zur 2G-Regel
2G im Freizeitbereich, 3G in der Arbeit, Maskenpflicht in den Öffis – mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen wurden viele Bereiche neu geregelt. Wo vorher 3G galt, gilt mittlerweile eine 2G-Regel. Doch was genau bedeutet 2G? Welche Nachweise sind notwendig und wo gilt, eigentlich was? PULS 24 beantwortet die wichtigsten Fragen zum Maßnahmen-Chaos.
Was bedeutet 2G?
2G bedeutet genesen oder geimpft. Wer deinen dieser Punkt erfüllt braucht einen gültigen Nachweis. Dabei gilt für folgendes:
Genesen: Als genesen gelten Personen, die an Corona erkrankten und die Krankheit bereits überstanden haben. Als Nachweis können diese drei Varianten dienen:
- Genesen-Zertifikat: Gilt 180 Tage nach der überstandenen Erkrankung
- Ärztliche Bestätigung: Gilt ebenfalls für 180 Tage nach dem Zeitpunkt der überstandenen Infektionen. Hier muss eine Infektion über einen PCR-Test nachgewiesen worden sein.
- Behördlicher Absonderungsbescheid: Gilt auch 180 Tage nach der überstandenen Erkrankung
Geimpft: Geimpfte sind Personen mit einer Vollimmunisierung mittels einem EU-konformen Impfstoff.
- Nachweis: Hier gelten sowohl der Grüne Pass wie auch das EU-konforme Zertifikat, aber auch Impf-Kärtchen oder der Impfpass – digital oder ausgedruckt.
- Impfung mit zwei Stichen (z.B. Biontech): Nach dem zweiten Stich gilt der jeweilige Nachweis noch 360 Tage. Zwischen den beiden Impfungen müssen mindestens 14 Tage liegen. Ab dem 6. Dezember gilt der Nachweis nur mehr 270 Tage, also neun Monate.
- Immunisierung durch eine Impfung (z.B. Johnson & Johnson): Ab dem 22. Tag nach der Impfung gilt der Nachweis für 270 Tage. Ab dem 3. Jänner muss für einen gültigen Impfnachweis bei einer Impfung mit Johnson & Johnson frühestens nach 14 Tagen nachgeimpft werden.
- Impfung von Genesenen: Genesene können sich mindestens 21 Tage nach der Infektion impfen lassen. Ab dem Zeitpunkt der Impfung gilt hier der Nachweis für ein Jahr. Ab 6. Dezember wird auch hier die Gültigkeitsdauer auf 270 Tage verkürzt.
- Drittstich: Nach der dritten Corona-Impfung gilt der Nachweis erneut für ein Jahr. Ab 6. Dezember verkürzt sich der Zeitraum auch hier auf 270 Tage.
Zusatzregelung: Personen, die sich bis zum 6. Dezember zum ersten Mal impfen lassen, können in diesem Zeitraum mittels negativen PCR-Test auch in die Bereiche für Vollimmunisierte gehen.
Ausnahmen: Personen, die weder geimpft noch genesen sind, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der 2G-Regel ausgenommen. Sie dürfen in die 2G-Bereiche, wenn sie einen negativen PCR-Test und ein ärztliches Attest vorlegen können.
PULS 24 Reporter Daniel Retschitzegger klärt auf, welche Corona-Maßnahmen gelten und welche Nachweise notwendig sind.
Wer kontrolliert 2G?
Die Polizei wird die Einhaltung geltenden 2G-Regelung im öffentlichen Raum verstärkt kontrollieren. Wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei einem Pressestatement sagte, werden dafür 800 Beamte zusätzlich hinzugezogen - darunter auch Kriminalpolizisten. Personen, die gegen die Regelungen verstoßen, müssen demnach mit Geldstrafen rechnen.
Die österreichische Polizei wird die Einhaltung der 2G-Regelung kontrollieren.
Welche Strafen sind zu erwarten?
Für Corona-Sünder kann es teuer werden. Ein fehlender Nachweis kann etwa im Gasthaus Strafen bis zu 500 Euro nach sich ziehen, dem Lokalbetreiber drohen bis zu 30.000 Euro Strafe. Falls der Nachweis gefälscht ist, gibt es überhaupt strafrechtliche Konsequenzen: Hier wird dem Innenminister zufolge gegen Beschuldigte wegen der Delikte Betrug bzw. schwerer Betrug und/oder Urkundenfälschung ermittelt. "Das ist kein Kavaliersdelikt", so Nehammer.
Für welche Bereiche gilt die 2G-Regel?
2G gilt u.a. in der Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistern (Friseuren), bei Kultur und Freizeiteinrichtungen (auch Seilbahnen). Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Kinder zwischen 12 und 15 Jahren können mit dem Ninja-Pass auch in die 2G-Bereiche.
Wo gilt eine Maskenpflicht?
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt prinzipiell dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist, z.B. im Handel, öffentlichen Verkehrsmittel, Museen und Bibliotheken.
Wo gilt noch 3G? (getestet, genesen oder geimpft)
- Bei der Einreise nach Österreich
- Am Arbeitsplatz: Am Arbeitsplatz bleibt vorerst die 3G-Regel bestehen. Allerdings nur bis das PCR-Testangebot auch in den Bundesländern so weit ausgebaut wurde, dass auch dort PCR-Tests flächendeckend verfügbar sind. Dann wird am Arbeitsplatz auf die 2,5G-Regel umgestiegen. In Alten- und Pflegeheime beispielsweise gilt ab 15. November eine 2,5G-Pflicht (genesen, geimpft oder PCR-getestet)
Arbeiterkammer-Juristen Philipp Brokes spricht über die Regelungen am Arbeitsplatz.
Was passiert mit den Antigentests?
Diese verlieren mit der 2,5G-Regel ihre Gültigkeit. Sie gelten als weniger zuverlässig als PCR-Tests. Die Umstellung soll erfolgen, so bald auch in den Bundesländern genügend PCR-Tests verfügbar sind. Nur Oberösterreich will die 2,5-G-Regel für bestimmte Berufsgruppen sofort einführen. In Wien haben Antigentests schon seit geraumer Zeit keine Gültigkeit mehr, das soll bald österreichweit kommen.
Was gilt beim Arzt?
Generell gilt hier keine 2G-Regel. Ärzte können allerdings zusätzlich Verschärfungen vornehmen, allerdings nur wenn sich hier nicht um einen Notfall handelt. Prinzipiell gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt für Besucher wiederum die 2G-Regel. In geschlossenen Räumen muss zusätzlich eine FFP2-Maske getragen werden.
Was gilt bei Veranstaltungen?
Ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen gilt die 2G-Regel. Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern müssen eine Woche vor dem Termin bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ein Covid-Beauftragter und ein Präventionskonzept sind erforderlich. Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern müssen von der Behörde auch genehmigt werden. In Wien erklärte man, dass die 2G-Regel auch für private Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen - also Weihnachts- oder Geburtstagsfeiern - gilt. Demonstrationen oder Betriebsversammlungen sind ausgenommen.
Zusammenfassung
- Die 2G-Regel gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Damit haben nur mehr Geimpfte oder Genesene Zutritt zu Gastronomie, körpernahen Dienstleistungen oder Freizeitstätten. Wo genau welche Regelung gilt, zeigt ein PULS 24 Überblick.