Weitere drei Millionen Euro Sondermedienförderung

Der Ministerrat hat am Dienstag weitere drei Millionen Euro Sondermedienförderung beschlossen. Mit der Förderung sollen Wochenzeitungen, Zeitschriften, Regionalzeitungen und Onlinezeitungen bzw. -zeitschriften 2020 einmalig unterstützt werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern.

Der Ministerrat hat am Dienstag weitere drei Millionen Euro Sondermedienförderung beschlossen. Mit der Förderung sollen Wochenzeitungen, Zeitschriften, Regionalzeitungen und Onlinezeitungen bzw. -zeitschriften 2020 einmalig unterstützt werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern.

Im Ministratsvortrag wird betont, dass Anrechnungsbestimmungen und Maximalgrenzen pro Medieninhaber und pro Medienverbund gewährleisten sollen, "dass durch diese Förderung jene Medien unterstützt werden, die einen großen Beitrag zu regionaler und fach- sowie interessensspezifischer Vielfalt leisten, bisher jedoch nicht oder unterproportional von den gesetzten Hilfspaketen unterstützt wurden". Die Förderung wurde Anfang Juni von Gerald Fleischmann, Medienbeauftragter im Kanzleramt, als Sonderförderung für Regionalmedien angekündigt.

Die Unterstützungsmaßnahmen ergänzen das Medienhilfspaket, mit dem neben der Sonderförderung für Tageszeitungen in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro auch die Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen einmalig um rund 5,8 Millionen Euro auf rund 9,7 Millionen Euro erhöht wurde. Im Bereich des kommerziellen Privatrundfunks wurden zusätzlich 15 Millionen Euro und für den nichtkommerziellen Privatrundfunk zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Für die Grünen strich Mediensprecherin Eva Blimlinger hervor, dass damit auch erstmals auch Onlinemedien wie Dossier und Mosaik gefördert werden sollen. Voraussetzung ist demnach ein von den Lesern geleisteter Umsatz von zumindest 15.000 und maximal 100.000 Euro.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit der Förderung sollen Wochenzeitungen, Zeitschriften, Regionalzeitungen und Onlinezeitungen bzw. -zeitschriften 2020 einmalig unterstützt werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern.
  • Im Bereich des kommerziellen Privatrundfunks wurden zusätzlich 15 Millionen Euro und für den nichtkommerziellen Privatrundfunk zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt.