Was Gutachter beim Teichtmeister-Prozess entscheiden müssen

Schauspieler Florian Teichtmeister steht am Dienstag vor Gericht. Ihm wird Besitz und Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen. Darüber sprach Psychiaterin Sigrun Roßmanith im Newsroom LIVE.

Rund 23 Terabyte an Daten beschlagnahmten die Ermittler bei dem Schauspieler. Auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten fanden sie die rund 76.000 verfahrensgegenständlichen Dateien - also Missbrauchsdarstellungen. Rund 47.000 davon sollen Darstellungen von unmündigen Minderjährigen sein, der Rest soll mündige Minderjährige, also Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, zeigen. 

Der Prozess am Dienstag könnte relativ schnell vorbei sein. Teichtmeisters mutmaßliche Opfer sind anonym, sie werden vor Gericht ihre Sicht der Dinge nicht darlegen können. Der Angeklagte selbst wird sich vermutlich schuldig bekennen - zumindest ließ er das noch im Jänner über seine Anwälte ausrichten.

Laut PULS 24 Informationen ist davon auszugehen, dass er beim Prozess über weite Strecken von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wird. Wenn Richter Stefan Apostol zustimmt, könnte die Öffentlichkeit während der Erörterung des Beweismaterials und des psychiatrischen Gutachtens ausgeschlossen werden, wenn Teichtmeister das beantragt.

Was Teichtmeister droht

Anberaumt ist die Verhandlung für rund drei Stunden. Zeugen sind keine geladen, dafür werden zwei Sachverständige aussagen. Diese müssen dazu beitragen, die wohl spannendste Frage im Prozess zu klären: Muss Teichtmeister im Falle einer Verurteilung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden - also in den Maßnahmenvollzug? Das droht dem Angeklagten neben einer bis zu dreijährigen Haftstrafe

Ob Florian Teichtmeister eingewiesen wird, würde vor allem am Fazit der Gutachter liegen, wie Psychiaterin und Psychotherapeutin Sigrun Roßmanith im Newsroom LIVE erklärte. Es "kommt darauf an, wie das Delikt mit der Persönlichkeit zusammenhängt", so die Psychiaterin. Nach der aktuellen Gesetzeslage müsse die Persönlichkeit "schwerwiegend und nachhaltig gestört sein" und ebenjene Persönlichkeitsstörung "kausal für das Delikt sein".

Bei einer bedingten Einweisung müsse Teichtmeister nicht in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, es müsse aber sichergestellt werden, dass er eine Therapie mache.

Heißt nicht, dass man pädophil ist

Roßmanith wies darauf hin, dass man Täter nach dem Konsum von Missbrauchsdarstellungen von Kindern differenziert betrachten müsse: "Es heißt nicht, dass jemand, der sowas macht, pädosexuell auch handeln würde oder pädophil ist". Auch der Suchtaspekt sei nicht zu vergessen. "Sexualität kann auch süchtig entgleisen", das sei auch bei pornografischen Inhalten möglich, wie die Psychiaterin sagte. 

Wie es dazu komme, dass sich manche Menschen - meistens Männer - zu Minderjährigen sexuell hingezogen fühlen, dafür gebe es nach wie vor keine klare Antwort. Vermutlich handle es sich dabei um eine "Verflechtung von einer gewissen Disposition, die wir so mitbekommen, aber auch von frühen Erfahrungen, dass man dann im Erwachsenenalter auf ein Kind zurückgreift", so Roßmanith.

ribbon Zusammenfassung
  • Schauspieler Florian Teichtmeister steht am Dienstag vor Gericht. Ihm wird Besitz und Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen.
  • Ob Florian Teichtmeister eingewiesen wird, würde vor allem am Fazit der Gutachter liegen, wie Psychiaterin und Psychotherapeutin Sigrun Roßmanith im Newsroom LIVE erklärte.
  • Es "kommt darauf an, wie das Delikt mit der Persönlichkeit zusammenhängt," so die Psychiaterin.