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Wahlrechtsreform bringt früher Ergebnis

Die von ÖVP und Grünen vorgelegte Wahlrechtsreform hat am Dienstag, unterstützt auch von NEOS, den Verfassungsausschuss passiert. Sie bringt ein fast vollständiges Endergebnis bereits am Wahlabend und die "Vorwahl"-Möglichkeit in allen Gemeinden.

SPÖ und FPÖ stimmten vorerst nicht zu - und werden dies im Plenum nur tun, wenn zugeklebt in die Urne geworfene Wahlkuverts nicht als ungültig ausgeschieden werden.

Barrierefreier Zugang in jedem Wahllokal

Dies ist in der Sammelnovelle vorgesehen - weil man verhindern will, dass Stimmzettel mit dem Zukleben des Kuverts quasi markiert werden könnten, erläuterte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Wobei Wähler, die ihre Kuverts verschließen wollen, künftig ohnehin Klebstoff oder ein Klebeband brauchen: Denn Wahlkuverts sollen grundsätzlich keine Gummierung mehr haben. SPÖ und FPÖ befürchten aber Probleme für die Briefwähler. Bis zum Plenum Mitte nächster Woche soll es noch Gespräche zwischen den Fraktionen und dem Wahlrechtsexperten des Innenministeriums, Robert Stein, geben.

Prinzipiell waren sich aber SPÖ und FPÖ mit NEOS und den Koalitionsparteien einig, dass die Wahlrechtsnovelle alles in allem ein gutes Paket ist - nach den Überarbeitungen in Folge der Ausschussbegutachtung. Die wichtigste davon ist, dass den Gemeinden eine Übergangsfrist bis 2028 zugestanden wurde für die barrierefreie Ausgestaltung der Wahllokale. Somit muss erst ab 1. Jänner 2028 jedes Wahllokal einen barrierefreie Zugang und eine entsprechend ausgestaltete Wahlzelle haben. Bis dahin muss an jedem Standort mindestens ein barrierefreies Wahllokal geboten werden.

Wahlrechtsneuerungen sollen 2024 in Kraft treten

Prinzipiell sollen die Wahlrechtsneuerungen Anfang 2024 in Kraft treten - also zeitgerecht für die nächste Nationalratswahl im Herbst 2024 (wenn sie nicht vorgezogen wird) und mit Premiere bei der schon im Spätfrühling anstehenden EU-Wahl.

Da wird es dann auch in allen Gemeinden die - bisher nur in den Statutarstädten gesetzlich erlaubte - Möglichkeit geben, Wahlkarten gleich beim Abholen am Gemeindeamt auszufüllen und wieder abzugeben. Damit werde "eigentlich eine Art Vorwahltag eingeführt", pries Gerstl die Erleichterung der Briefwahl.

"Samstagsentleerung" künftig verpflichtend

Mit Blick auf die Briefwahl wird es künftig für eine Bundespräsidenten-Stichwahl generell einen leeren Stimmzettel geben. Bisher bekamen einen solchen nur Auslandsösterreicher. Und da künftig die Briefwahl dezentral am Sonntag ausgewertet wird, könnte in kleinen Gemeinden deren Wahlverhalten nachvollzogen werden. Verpflichtend ist künftig die "Samstagsentleerung" der Briefkästen, damit bis Samstag früh eingeworfene Wahlkarten noch zeitgerecht zu den Bezirkswahlbehörden kommen.

Verbesserungen gibt es nicht nur im Sinn der Wahlbeteiligung, sondern auch für die Abwicklung: Die Entschädigung für Wahlbeisitzer und Wahlbeisitzerinnen ist künftig österreichweit einheitlich und wertgesichert - und beträgt zwischen 33 und 100 Euro, abhängig von der Länge der Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals. Die Gemeinden können auch höhere Entschädigungen auszahlen, wenn sie es für nötig halten. Parallel wird die Pauschalentschädigung für die Gemeinden erhöht: Der Bund überweist ihnen künftig bei Nationalratswahlen 2 statt bisher 0,94 Euro pro Wahlberechtigtem.

Entlastet werden die Gemeinden in Zukunft bei der Auflage von Volksbegehren. Die derzeit bestehende Verpflichtung, die Eintragungslokale auch am Samstag für zumindest zwei Stunden offenzuhalten, soll entfallen. Zudem sind verlängerte Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr nur noch für einen Werktag (statt wie bisher zwei) vorgesehen. Denn mittlerweile können Volksbegehren sowohl in jeder beliebigen Gemeinde als auch online, via Handysignatur unterstützt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die von ÖVP und Grünen vorgelegte Wahlrechtsreform hat am Dienstag, unterstützt auch von NEOS, den Verfassungsausschuss passiert.
  • Sie bringt ein fast vollständiges Endergebnis bereits am Wahlabend und die "Vorwahl"-Möglichkeit in allen Gemeinden.
  • SPÖ und FPÖ stimmten vorerst nicht zu - und werden dies im Plenum nur tun, wenn zugeklebt in die Urne geworfene Wahlkuverts nicht als ungültig ausgeschieden werden.