Völkermord - Die traurige Geschichte eines Straftatbestands
Als Folge des Holocausts verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1948 das "Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes". Mit der im Jänner 1951 in Kraft getretenen Konvention wurde Genozid zum völkerrechtlichen Straftatbestand.
Gemäß Artikel 2 der UNO-Konvention handelt es sich um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, "begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören". Dabei geht es nicht nur um systematisches Töten, sondern auch um die vorsätzliche Verschlechterung von Lebensbedingungen.
Zahl der Opfer spielt keine Rolle
Auch wenn der Begriff Völkermord an das millionenfache Morden des Nazi-Regimes erinnert, spielt die Zahl der Opfer gemäß der Konvention keine Rolle. Mit der Ratifizierung haben sich die UNO-Mitglieder verpflichtet, Verbrechen dieser Art zu verhüten und zu bestrafen.
Dennoch konnten weitere Völkermorde nicht verhindert werden - etwa die von Hutu-Milizen an Hunderttausenden Tutsi begangenen Verbrechen in Ruanda (April 1994) oder in Europa das von Serben an bosnischen Muslimen verübte Massaker in Srebrenica (Juli 1995). Zuletzt hatten die USA im März 2022 die Gräueltaten an der muslimischen Minderheit der Rohingya in Myanmar formell als Völkermord eingestuft.
Zusammenfassung
- US-Präsident Joe Biden hat Russland wegen der Kriegsgräuel in der Ukraine Völkermord vorgeworfen. Der Begriff ist in juristischer Hinsicht verhältnismäßig neu.