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VfGH befasst sich neuerlich mit Handys und Cofag

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich in seiner Herbst-Session wieder mit zwei recht brisanten Themen. Fortgesetzt werden die Beratungen zur Sicherstellung von Mobiltelefonen sowie zur Corona-Finanzierungsagentur Cofag. Zum ORF-Gesetz findet eine öffentliche Verhandlung statt. Dazu kommen neue Themen wie die Öffnungszeiten von Ackerboxen.

Bei den Mobiltelefonen geht es um die entsprechende Regelung in der Strafprozessordnung, die eine Beschlagnahme und Auswertung ziemlich leicht macht. Der Ausgang des Verfahrens ist auch deshalb brisant, weil die Regierung die vor allem von der ÖVP forcierte Ausweitung der Beschuldigtenrechte erst danach entscheiden will.

Was die Cofag angeht, wird über das Gesetz verhandelt, mit dem die Covid-19 Finanzierungsagentur eingerichtet worden war. Aus Sicht des Höchstgerichts ist es fraglich, ob die Abwicklung der Coronahilfen über die Cofag zulässig war. Der VfGH hat daher von sich aus ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Wie bei den Mobiltelefonen gab es hierzu schon eine öffentliche Verhandlung.

Diese ist nun für das ORF-Gesetz vorgesehen, nämlich am 26. September. Dabei beanstandet die burgenländische Landesregierung die Zusammensetzung von ORF-Stiftungsrat und -Publikumsrat. Der maßgebliche Einfluss von Bundes- und Landesregierungen bei der Bestellung der Mitglieder der beiden Kollegialorgane stehe im Widerspruch zur gebotenen Unabhängigkeit, finden die Beschwerdeführer.

Neu ist ein Verfahren zum Thema Energiepreise. Ein Tiroler Energieversorgungsunternehmen stellt den Antrag, landesrechtliche Bestimmungen über die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Strom als verfassungswidrig aufzuheben. Im Wesentlichen geht es um die Bestimmung, dass allen Haushaltskunden einen Anspruch auf Grundversorgung eingeräumt wird und gleichzeitig eine Preisobergrenze für diese Versorgung festgelegt ist. Eine Verpflichtung, Stromlieferverträge zum Bestandskunden- statt zum Neukundenpreis abzuschließen, sei jedoch sachlich nicht gerechtfertigt und verstoße daher gegen den Gleichheitsgrundsatz, meinen die Beschwerdeführer.

Ein ganz anderes Thema kommt aus dem Agrarbereich, nämlich die Öffnungszeiten von Ackerboxen, in denen landwirtschaftliche Produkte angeboten werden. In Kärnten waren Betreiber bestraft worden, weil die Boxen auch am Wochenende geöffnet waren. Diese sehen die Boxen jedoch als Automaten, die nicht unter die Bestimmungen für Öffnungszeiten fallen.

Das Verwaltungsgericht Wien und das Landesverwaltungsgericht Tirol wiederum halten es für verfassungswidrig, dass eine Person, gegen die von der Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot erlassen wurde, automatisch an einer Gewaltpräventionsberatung teilnehmen muss. Auch diese Frage hat der VfGH zu klären, Gleiches gilt für die Beschwerde eines Privatfernsehsenders, der seine Meinungs- und Medienfreiheit verletzt sieht. Er war vom Bundesverwaltungsgericht verurteilt worden, nachdem sich ein Moderator nicht ausreichend von rassistischen Aussagen eines Studiogasts distanziert hatte.

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  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich in seiner Herbst-Session wieder mit zwei recht brisanten Themen. Fortgesetzt werden die Beratungen zur Sicherstellung von Mobiltelefonen sowie zur Corona-Finanzierungsagentur Cofag. Zum ORF-Gesetz findet eine öffentliche Verhandlung statt. Dazu kommen neue Themen wie die Öffnungszeiten von Ackerboxen.