Verwirrung um Kindergärten nach Quarantäne-Aus: Rauch rudert zurück
"Wenn ihr Kind keine Symptome hat, dann bringen Sie ihr Kind ganz praktisch mit Maske in die Kinderbetreuung, können es dort abgeben und wieder abholen", erklärte der Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstagabend in der "ZiB 2". Infizierte Kinder sollen laut der neuen Verordnung also in den Kindergarten gehen dürfen - so der Gesundheitsminister fälschlicher Weise.
Moderator Martin Thür konfrontierte den Minister damit, dass das etwa die Stadt Wien nicht erlaube. "Was die Stadt Wien in dieser Frage macht, wird die Stadt Wien zu entscheiden haben", erklärte der Gesundheitsminister - ihm sei es aber daran gelegen, dass die Verordnung bundesweit gelte.
Minister kannte eigene Verordnung nicht
Dabei dürfte der Minister nicht gewusst haben, was in seiner eigenen Verordnung steht. In der rechtlichen Begründung der Verordnung, die PULS 24 vorliegt, ist nämlich wörtlich zu lesen: "Da in einer Durchschnittsbetrachtung nicht davon auszugehen ist, dass Kinder im Kindergartenalter bzw. in der Primarstufe [...] die Maske durchgehend korrekt tragen , ihr epidemiologisches Gefährdungspotenzial einschätzen und ihr Verhalten danach ausrichten können, wird ein Betretungsverbot für SARS-CoV-2-infizierte Kinder vorgesehen".
Es hagelte Kritik. "Bitte keine infizierten Kinder in den Kindergarten bringen. Das würde der Verordnung des Gesundheitsministers widersprechen", korrigierte etwa ein Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) den Minister auf Twitter.
https://twitter.com/mariodujakovic/status/1552223375837351937
Am Mittwoch musste Johannes Rauch schließlich zurückrudern. "Meine Aussage gestern in der #zib2, dass infizierte Kinder mit Maske in den Kindergarten dürfen, war nicht korrekt. Sorry. Tatsächlich gibt es ein Betretungsverbot", schreibt er auf Twitter.
https://twitter.com/johannes_rauch/status/1552261380664860672
Er kündigt außerdem eine Lösung dafür an, dass Eltern infizierter Kinder "ohne Einkommensnachteile" zu Hause bleiben können. Denn eigentlich soll es laut der neuen Verordnung infizierten Erwachsenen ab August erlaubt sein, wenn sie keine Symptome haben, arbeiten zu gehen. Nur für infizierte Kinder bis elf Jahre - also auch für Volksschulkinder - gilt ein Betretungsverbot in den Bildungseinrichtungen.
Neue Corona-Gefahr?
Für Kritik sorgt auch, dass laut der neuen Verordnung infiziertes Personal in Schulen und Kindergarten arbeiten soll. Wie es an Schulen weitergeht, ist laut dem obersten Lehrervertreter Paul Kimberger noch "völlig unklar". Man habe noch keine schriftlichen Informationen, weder die Pressekonferenz noch der Auftritt von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in der "ZIB2" hätten Klarheit geschaffen, wie es an Schulen weitergehen soll.
Dass künftig wissentlich infizierte und potenziell ansteckende Menschen in Schulen zugelassen werden würden, sieht er im APA-Gespräch kritisch: "Es ist nur schwer vorstellbar, dass infizierte Kinder neben ihren Schulkollegen sitzen und dass infizierte Lehrer unterrichten", so Kimberger.
"Massive Schließungen" befürchtet
Auch Natascha Taslimi, Vorsitzende vom Netzwerk Elementare Bildung, betont gegenüber der APA, dass infizierte Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen in die Arbeit zu schicken keine gute Idee sei. Corona-positives Personal hätte im Kindergarten nicht die Möglichkeit zu essen oder zu trinken, da viele Einrichtungen keine Nebenräume haben in die das Personal gehen kann, und gleichzeitig die Kinder nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen. "Ich weiß auch nicht, wie es den Pädagogen und Pädagoginnen damit geht, mit infizierten Kollegen zu arbeiten".
Für den Herbst befürchtet Taslimi "massive Schließungen", sollte es nicht zu Personalaufstockungen kommen. "Im Kindergarten herrscht ohnehin Personalmangel, die Coronamaßnahmen waren immer mit immensem administrativen Aufwand verbunden, der alleine vom Personal gestemmt wurde". Es bräuchte dringend zusätzliches Personal für administrative Tätigkeiten, damit sicherer Kindergartenbetrieb gewährleistet werden könne.
Weiters wünsche sie sich für die Kindergärten einheitliche Regelungen und Maßnahmen, wie etwa ein funktionierendes Testsystem. Das habe es für die Schulen gegeben, in Kindergärten jedoch nicht. Auch gebe es große Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Kindergärten. Letztere müssten für Schutzmaßnahmen in größeren Teilen selbst aufkommen.
Zusammenfassung
- Gesundheitsminister Johannes Rauch verteidigte am Dienstagabend in einem TV-Auftritt das Ende der Quarantäne für Corona-Infizierte.
- Er sorgte dabei aber für reichlich Verwirrung, vor allem was infizierte Kinder in Kindergärten betrifft. Nun muss er zurückrudern.