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Verletzte Soldaten aus der Ukraine behandeln: Neutrale Staaten müssten sie internieren

In der Schweiz entbrannte eine Debatte darüber, ob neutrale Staaten Verletzte aus der Ukraine aufnehmen dürfen. Die Eidgenossenschaft hat sich dagegen entschieden - in Österreich sieht man das etwas anders. Zumindest, was Zivilist:innen angeht.

"Ukraine Krieg: Schweiz nimmt keine Verwundeten auf", titelten die Boulevardblätter in unserem Nachbarstaat. Die Aufregung bei den Eidgenossen war groß: Scheinbar fragte die NATO an, ob die Schweiz verwundete Ukrainer aufnehmen und behandeln könnte, doch das schweizerische Außenamt, das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), lehnte aus "juristischen und praktischen Gründen" ab.

Neutrale Staaten, die Verletzte von Kriegsparteien aufnehmen würden, müssten nach deren Genesung dafür sorgen, dass diese nicht mehr in den Krieg zurückkehren. Gemäß Genfer Konvention müsste die Schweiz die Soldaten sogar internieren - also in staatliches Gewahrsam nehmen. Weil die Unterscheidung zwischen Zivilist:innen und Soldat:innen nicht möglich sei, können auch Zivilist:innen nicht aufgenommen werden, so die Begründung. 

Österreich behandelte drei Zivilisten

Auch Österreich ist neutral, hat laut Außenministerium und Bundeskanzleramt aber bereits drei ukrainische Zivilisten behandelt. Und: Österreich werde "auch in Zukunft die medizinische Behandlung von Verwundeten unter Beachtung seiner neutralitätsrechtlichen Verpflichtung durchführen", heißt es von der Regierung gegenüber PULS 24. Die medizinische Behandlung Verwundeter sei "nicht mit der Neutralität unvermeidbar", die Behandlung sei sogar "ein Grundprinzip der Humanität und des humanitären Völkerrechts", so das Außenministerium. 

Aber: Auch in Österreich ist man der Ansicht, dass neutrale Staaten Militärangehörige nach deren Behandlung internieren müssten. In Österreich betont man aber: "Eine Unterscheidung zwischen Zivilisten und Militärangehörigen ist durchaus möglich". So würde man etwa Kinder, Jugendliche und Alte behandeln, auch wenn sie die ukrainische Staatsbürgerschaft und damit die Staatsbürgerschaft einer Kriegspartei hätten. 

Schweiz will sich nicht "verzetteln"

Liegt die Schweiz also falsch? Laut Recherchen der "Neuen Zürcher Zeitung" hätte sich das Schreiben der NATO vorrangig an NATO-Mitglieder gerichtet, was weder die Schweiz noch Österreich sind. Noch wichtiger aber: Das schweizerische Außendepartement habe - wie auch das österreichische Außenamt - festgehalten, dass der Aufnahme von Zivilisten völkerrechtlich nichts im Wege stehe. Das schweizerische Außendepartement habe aber - anders als in Österreich -empfohlen, dass man sich, auch was Zivilist:innen angeht, weiter auf die Hilfe vor Ort konzentriere, weil die Gefahr bestünde, dass man sich verzettle. Laut "NZZ" hätten sich der Sanitätsdienst und die Kantone in der Schweiz daran aber nicht halten müssen. 

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Faktisch handelt die Schweiz also anders als Österreich, wo man zumindest Zivilisten aufnimmt. Der Prozess, bis das möglich ist, ist aber alles andere als einfach. Laut Außenministerium wolle man das Verfahren überarbeiten und sogar eine "direkte Kommunikation" zwischen den Krankenhäusern in Österreich und in der Ukraine ermöglichen. 

Kompliziertes Verfahren soll vereinfacht werden

Derzeit jedenfalls muss die Ukraine zuerst die Daten der Patienten in die Datenbank der europäischen Zivilschutzbehörde eintragen. Diese Daten bekommen alle EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.

In Österreich wiederum geben die Bundesländer über die Krankenanstaltenverbände freie Krankenhausplätze und Unterkünfte bekannt. Das Gesundheitsministerium meldet geplante, offene und durchgeführte medizinische Evakuierungen an das für Zivilschutz zuständige Innenministerium, das wiederum die Zusammenarbeit mit dem EU-Zivilschutz koordiniert. Außerdem müssen die Patienten in Österreich als Vertriebene registriert werden, um Zugang zu Krankenversicherung und Grundversorgung zu haben - nur so ist die Behandlung kostenlos. 

Zu zusätzlichen Verzögerungen in dem komplizierten Prozess führen laut Außenministerium derzeit vor allem die von der Ukraine eingemeldeten Patientendaten, die teils unvollständig seien. Angaben zur Art der Verletzung und der Transportfähigkeit sowie der Aufenthaltsorte der Patienten seien aber entscheidend. Daher soll die Kommunikation verbessert werden.

ribbon Zusammenfassung
  • In der Schweiz entbrannte eine Debatte darüber, ob neutrale Staaten Verletzte aus der Ukraine aufnehmen dürfen.
  • Die Eidgenossenschaft hat sich dagegen entschieden - in Österreich sieht man das etwas anders. Zumindest, was Zivilisten angeht.
  • Auch Österreich ist neutral, hat laut Außenministerium und Bundeskanzleramt aber bereits drei ukrainische Zivilisten behandelt und werde das auch in Zukunft tun.
  • Sowohl die Schweiz als auch Österreich müssten Militärangehörige internieren.