Urteil im Salzburger Spionageprozess rechtskräftig
Das Urteil im Salzburger Spionageprozess ist rechtskräftig geworden. Es wurden keine Rechtsmittel angemeldet, informierte am Montag ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg. Ein 71-jähriger Ex-Offizier des Österreichischen Bundesheers wurde am vergangenen Dienstag wegen Verrats von Staatsgeheimnissen und weiteren Delikten zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Der teilgeständige Angeklagte wurde nach dem Geschworenen-Prozess aus der Untersuchungshaft entlassen. Der pensionierte Oberst bleibt weiterhin auf freiem Fuß. Dem Urteil vom 9. Juni zufolge wird der Mann bei einer rechtskräftigen Verurteilung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe bedingt aus der Haft entlassen. Da er bereits die Hälfte der Strafe in der U-Haft abgesessen hat, muss er nicht mehr ins Gefängnis.
Laut Anklage hat der Ex-Oberst zumindest 25 Jahre lang, von 1992 bis Ende September 2018, Staats- und militärische Geheimnisse dem russischen Militärgeheimdienst preisgegeben und dafür rund 280.000 Euro kassiert. Dabei sollen Waffensysteme und Aufgabenstellungen der Land- und Luftstreitkräfte im Vordergrund gestanden sein.
Der 71-Jährige wurde nicht nur wegen "Verrats von Staatsgeheimnissen" verurteilt, sondern auch wegen des Vergehens "Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs" und wegen des Verbrechens der "Vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses". Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.
Der Salzburger rechtfertigte sich damit, er habe zwar Informationen ähnlich der Tätigkeit eines Auslandskorrespondenten weitergegeben und dafür rund 220.000 Euro lukriert. Diese Informationen seien aber nicht geheim gewesen, er habe sie aus öffentlich zugänglichen Quellen geschöpft.
Mit der rechtskräftigen Verurteilung ist der Amtsverlust des Verurteilten nach Paragraf 27 Strafgesetzbuch verbunden. Der Amtsverlust kann eine Kürzung der Pensionszahlung zur Folge haben.
Zusammenfassung
- Ein 71-jähriger Ex-Offizier des Österreichischen Bundesheers wurde am vergangenen Dienstag wegen Verrats von Staatsgeheimnissen und weiteren Delikten zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
- Dem Urteil vom 9. Juni zufolge wird der Mann bei einer rechtskräftigen Verurteilung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe bedingt aus der Haft entlassen.
- Da er bereits die Hälfte der Strafe in der U-Haft abgesessen hat, muss er nicht mehr ins Gefängnis.