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Untreue-Prozess in ÖIF-Immobilien-Causa ab 19. August

Am kommenden Montag beginnt am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Untreue-Prozess in der Causa rund um angeblich zu günstig verkaufte Immobilien des Integrationsfonds (ÖIF). Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte der APA einen Bericht des "Standard". Fünf Personen - darunter der Ex-ÖIF-Geschäftsführer - und zwei Verbände wurden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Anklage gebracht. Inkriminierter Schaden: über zehn Mio. Euro.

Die WKStA hatte nach einem kritischen Rechnungshofbericht 2015 zu ermitteln begonnen, die dem Verfahren zugrunde liegenden Vorwürfe beziehen sich auf Vorgänge, die teilweise über 15 Jahre zurückliegen. Die Angeklagten haben sich bisher "nicht schuldig" bekannt und dürften weiter bei dieser Verantwortung bleiben. Vorerst sind in dem Schöffenverfahren bis zum 10. September vier Verhandlungstage anberaumt, wobei davon auszugehen ist, dass sich die Hauptverhandlung bis in den Herbst hinein erstrecken wird. Im Falle von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Die verfahrensgegenständlichen Immobilien wurden im Zeitraum 2006 bis 2009 verkauft, wobei die Verkäufe durch den damaligen Geschäftsführer erfolgten, der von 2002 bis 2012 tätig war. Der ÖIF hat sich, vertreten von der Finanzprokuratur, als Geschädigter dem Strafverfahren angeschlossen. Auf Grundlage der Prüfung des Rechnungshofs und entsprechender Sachverständigengutachten wird im Privatbeteiligtenweg eine Schadenssumme von rund elf Mio. Euro geltend gemacht.

"Abgesehen vom von 2002 bis 2012 tätigen ehemaligen Geschäftsführer gab und gibt es keinerlei Vorwürfe gegen den ÖIF oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖIF. Seit den damaligen Verkäufen befinden sich keine Immobilien mehr im Eigentum des Fonds", teilte der ÖIF in einer der APA übermittelten schriftlichen Stellungnahme mit.

ribbon Zusammenfassung
  • Am 19. August beginnt am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Untreue-Prozess rund um angeblich zu günstig verkaufte Immobilien des Integrationsfonds (ÖIF).
  • Fünf Personen, darunter der Ex-ÖIF-Geschäftsführer, und zwei Verbände wurden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angeklagt. Der inkriminierte Schaden beträgt über zehn Millionen Euro.
  • Im Falle von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Der Prozess wird voraussichtlich bis in den Herbst andauern.