U-Ausschuss: Graf und Horten könnten doch noch geladen werden
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) prüft derzeit, ob gegen Personen, die sich für den Ibiza-Untersuchungsausschuss entschuldigt haben, Zwangsmaßnahmen verhängt werden. Konkret sind dies Novomatic-Eigentümer Johann Graf und Kaufhaus-Erbin Heidi Horten. Auch Ex-Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher könnte dazu kommen. Möglich ist, dass in manchen Fällen eine amtsärztliche Überprüfung angeordnet wird.
Die Entschuldigung von Ex-Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher, wegen einer psychischen Krankheit nicht vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss aussagen zu können, hatte zuletzt die ÖVP verärgert. Für Unmut sorgte insbesondere die Tatsache, dass Hoscher trotz der von ihm ins Spiel gebrachten psychischen Beeinträchtigung Sitzungen bei Rapid Wien geleitet hat. ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl warf dem Manager "ignorantes Verhalten dem Parlament gegenüber" vor.
Gerstl will Hoscher "mit Polizeigewalt vorführen lassen"
Gerstl will im Falle Hoschers nun "jedes Rechtsmittel ergreifen, um ihn notfalls auch mit Polizeigewalt vorführen zu lassen". Auch die NEOS befürworten das, wie deren Abgeordnete Stephanie Krisper zur APA sagte. Hoscher hatte sich auf Paragraf 34/1 berufen, wonach Personen, "die wegen einer psychischen Krankheit, wegen einer geistigen Behinderung oder einem anderen Grund unfähig sind, die Wahrheit anzugeben", nicht als Auskunftspersonen angehört werden dürfen.
Zwar kann der parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht feststellen, ob Hoschers vorgebrachter Befund tatsächlich so stimmt. Allerdings kann das Bundesverwaltungsgerichts eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Dies gilt auch in den bereits anhängigen Fällen, also bei Novomatic-Eigentümer Graf und Kaufhaus-Erbin Horten. Die medizinische Begründung von Waffenschmied Gaston Glock hat der U-Ausschuss akzeptiert.
Auch eine Beugestrafe sowie die Vorführung vor den Ausschuss müssen vom Bundesverwaltungsgericht verhängt werden. Dazu gibt es Parteiengehör, im Zuge dieser Parteienstellung kann das Gericht dann auch eine amtsärztliche Untersuchung verhängen.
Zusammenfassung
- Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) prüft derzeit, ob gegen Personen, die sich für den Ibiza-Untersuchungsausschuss entschuldigt haben, Zwangsmaßnahmen verhängt werden.
- Auch eine Beugestrafe sowie die Vorführung vor den Ausschuss müssen vom Bundesverwaltungsgericht verhängt werden.
- Dazu gibt es Parteiengehör, im Zuge dieser Parteienstellung kann das Gericht dann auch eine amtsärztliche Untersuchung verhängen.