Türkis-grüne Steuerreform: Was sie beinhaltet, wer was davon hat
ÖVP und Grüne haben sich am Sonntag auf das Herzstück ihres Regierungsprogramms geeinigt: die Steuerreform. Über Nacht war bis in die Morgenstunden verhandelt worden.
Insgesamt soll es in den Jahren 2022 bis 2025 Entlastungen im Gesamtvolumen von 18 Milliarden Euro geben.
Die zentralen Eckpunkte
- Die CO2-Bepreisung soll 2022 bei 30 Euro pro Tonne liegen, dann gestaffelt bis 2025 bis 55 Euro pro Tonne
- Die Einnahmen daraus fließen als regionaler Klimabonus gestaffelt (100 Euro/133 Euro/167 Euro/200 Euro) an die Haushalte; für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent
- Das Dieselprivileg bleibt erhalten
Für Privathaushalte:
- Senkung der 2. Einkommensstufe von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022, der 3. Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023
- Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022; Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 450 Euro
- Eine Reduktion der KV-Beiträge für kleine Einkommen ab Juli 2022, beginnend mit 1,7 Prozent
- Mitarbeiter-Beteiligungsmodell bis zu 3.000 Euro steuerfrei für Arbeitnehmer
Für Unternehmen:
- Die Körperschaftssteuer (KÖSt) wird bis 2025 von 25 auf 23 Prozent gesenkt
- Investitionsfreibetrag inkl. Ökologisierungskomponente bis zu 350 Millionen Euro
- Befreiung von Eigenstromsteuer
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Anhebung Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent
Mit der Einigung am Sonntag können die Details rechtzeitig ins neue Budget eingearbeitet werden. Am 13. Oktober hält Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nämlich seine Budgetrede im Nationalrat.
Zusammenfassung
- Insgesamt soll es in den Jahren 2022 bis 2025 Entlastungen im Gesamtvolumen von 18 Milliarden Euro geben.
- Die CO2-Bepreisung soll 2022 bei 30 Euro pro Tonne liegen, dann gestaffelt bis 2025 bis 55 Euro pro Tonne
- Die Einnahmen daraus fließen als regionaler Klimabonus gestaffelt (100 Euro/133 Euro/167 Euro/200 Euro) an die Haushalte; für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent
- Senkung der 2. Einkommensstufe von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022, der 3. Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023
- Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022; Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 450 Euro
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