Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz im Ministerrat beschlossen
Neu im Vergleich zum Begutachtungsentwurf ist, dass auch die im Innenministerium angesiedelte Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) "aufgrund ihrer bereits etablierten Funktion als Meldestelle für terroristisch motivierte Inhalte elektronischer Medien" eingebunden wird, wie es in einer Presseinformation von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) gegenüber der APA heißt.
Bestätigt sich der Verdacht des terroristischen Inhalts nach entsprechender Prüfung des DSN, wird den Hostingdienste-Anbietern durch die KommAustria angeordnet, den Inhalt zu löschen oder den Zugang dazu zu sperren. Dafür haben die Plattformen nach Erhalt der Anordnung eine Stunde Zeit. Bei Verdacht einer Straftat müssen die KommAustria und die DSN diese bei der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen.
Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Strafen von bis zu einer Million Euro vorgesehen bzw. im Fall systematischer Verstöße Geldstrafen von bis zu vier Prozent des im vorangegangenen Geschäftsjahr erwirtschafteten weltweiten Jahresumsatzes. Betroffen sind alle Hostingdienste-Anbieter, die ihre Dienste innerhalb der EU erbringen, auch Webseiten, Online-Foren, Social-Media-Plattformen sowie Kommunikationskanäle wie beispielsweise Telegram, wie es in der Medieninformation heißt.
"Wir müssen im virtuellen Raum ebenso konsequent gegen Radikalisierung vorgehen wie in der realen Welt", betonte Raab in einer schriftlichen Stellungnahme. "Der gegenständliche Gesetzesentwurf ist eine wichtige Grundlage, um die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet noch konsequenter bekämpfen zu können", wurde auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zitiert.
Zusammenfassung
- Mit dem Gesetz, das im vergangenen November in Begutachtung geschickt worden war, wird eine EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte umgesetzt.
- In Österreich übernimmt die KommAustria die Aufgabe, den Internetplattformen die Löschung entsprechender Inhalte anzuordnen.
- Bei Verdacht einer Straftat müssen die KommAustria und die DSN diese bei der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen.