Millionenstrafe für Peter Hochegger
Im Zusammenhang mit sogenannten Liquiditätsreserven der Telekom Austria - die interne Bezeichnung für seinerzeitige Schwarzgeldkassen - ist der Ex-Lobbyist Peter Hochegger am Donnerstagnachmittag am Wiener Landesgericht wegen Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen worden. Ein Schöffensenat verurteilte den mittlerweile 75-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 Mio. Euro oder - für den Fall der Uneinbringlichkeit - zu zehn Monaten Ersatzfreiheitsstrafe.
Freispruch für Fischer
Der mitangeklagte Ex-Telekom-Austria Vorstand Rudolf Fischer wurde dagegen von den wider ihn erhobenen Vorwürfen nach § 33 FinStrG zur Gänze freigesprochen. Das Gericht folgte der Argumentation von Fischers Verteidiger Otto Dietrich, die inkriminierten Vorgänge wären nicht in dessen Zuständigkeitsbereich gefallen, sondern Aufgabe des Finanzvorstands gewesen. "Wir können nicht klären, inwieweit Sie in die einzelnen von der Anklage umfassten Geschäftsfelder eingebunden waren", stellte der vorsitzende Richter Mark Tuttinger fest. Bei "lebensnaher Betrachtung" sei anzunehmen, "dass Sie nicht die Zeit und die Fachkenntnisse hatten, die Steuerbilanz anzuschauen", billigte Tuttinger Fischer zu. Dieser war als Telekom-Manager für den Bereich Technik und Betrieb und die Festnetzsparte verantwortlich.
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Hochegger wurde im Umfang seiner geständigen Verantwortung für in den Jahren 2004 bis 2009 bewirkte Abgabenkürzungen schuldig gesprochen. Das Gericht ging von einem Schaden von 2,46 Mio. Euro aus. Die Entscheidungen des Senats sind nicht rechtskräftig. Hochegger erbat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Leonhard Kregcjk Bedenkzeit, Staatsanwalt Bernhard Löw gab vorerst keine Erklärung ab.
20 Jahre alte Vorgänge
Verfahrensgegenständlich waren Vorgänge, die 15 bis 20 Jahre zurücklagen. Seinerzeit wurden bei der Telekom außerbuchhalterisch Gelder bereitgehalten, die Hocheggers Firma Valora zuflossen. Von 2005 bis 2008 erhielt der Lobbyist laut eigener Aussage jährlich 1 Mio. Euro. Mit den Beträgen wurde dann illegale Parteienfinanzierung - etwa eine Spende in Höhe von 960.000 Euro für einen Wahlkampf des BZÖ - betrieben, auch außertourliche Zahlungen im Interesse der Telekom wurden damit bestritten. Verschleiert wurde das Ganze, indem über die Valora Scheinrechnungen über angeblich erbrachte Leistungen, die in Wahrheit nur am Papier existierten, in die Buchhaltung der Telekom Austria einflossen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft waren Fischer und Hochegger dafür verantwortlich, dass die Scheinrechnungen der Valora so verbucht wurden, als wären die dafür angeführten Leistungen tatsächlich erbracht worden. Vorsteuerabzüge wurden geltend gemacht und Betriebsaufwendungen angesetzt, wodurch laut Anklage hinsichtlich Umsatz-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer vorsätzlich eine Abgabenkürzung bewirkt wurde.
"Kein Problembewusstsein gehabt"
"Es kann sein, dass ich die Steuererklärungen freigezeichnet habe," hatte Hochegger am ersten Verhandlungstag zugegeben. Er habe seinerzeit grundsätzlich "kein Problembewusstsein gehabt". Die Valora sei damals eine Art "Geschäftsstelle" der Telekom Austria gewesen und habe "auf Zuruf Angebote formuliert und Rechnungen geschrieben". Die Million, die er dafür jährlich zur Verfügung gestellt bekam, habe er "in Aufträge gegossen, und dann wird man übers Jahr informiert und ich habe auf Wunsch der Telekom die Abwicklung gemacht", schilderte er das Verschleierungssystem. Seine Ansprechpartner seien dabei aber der damalige Telekom-Austria-Controlling-Chef sowie zwei mittlerweile verstorbene frühere Mitglieder des Vorstands und nicht Fischer gewesen.
Zusammenfassung
- Im Zusammenhang mit sogenannten Liquiditätsreserven der Telekom Austria - die interne Bezeichnung für seinerzeitige Schwarzgeldkassen - ist der Peter Hochegger am Wiener Landesgericht wegen Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen worden.
- Ein Schöffensenat verurteilte den mittlerweile 75-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 Mio. Euro oder - für den Fall der Uneinbringlichkeit - zu zehn Monaten Ersatzfreiheitsstrafe.
- Der mitangeklagte Ex-Telekom-Austria Vorstand Rudolf Fischer wurde dagegen von den wider ihn erhobenen Vorwürfen nach § 33 FinStrG zur Gänze freigesprochen.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.