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Hisbollah-Posting: Irans Botschafter ins Außenamt zitiert

Der iranische Botschafter in Wien ist ins Außenministerium zitiert worden, weil er in einem mittlerweile gelöschten Posting die Hisbollah-Fahne verwendete. Außerdem zeigte ihn der Verfassungsschutz an.

Wegen der öffentlichen Verwendung von Symbolen der radikalislamischen Hisbollah-Miliz, die in Österreich verboten sind, wurde der iranische Botschafter Abbas Bagherpour Ardekani  ins Außenministerium zitiert. 

Verstoß gegen österreichisches Recht

Dort sei er mit Nachdruck aufgefordert worden, derartige Handlungen zu unterlassen. Auch ein Diplomat habe sich an die Rechtsvorschriften des Gastlandes zu halten, so eine Sprecherin des Außenministeriums. 

"Wir verurteilen aufs Schärfste die Verwendung der Hisbollah-Fahne in einem (inzwischen gelöschten) Tweet des iranischen Botschafters", hieß es in einer Aussendung des Ministeriums.

Der Diplomat hatte am Sonntag ein Posting zu den Luftschlägen der libanesischen Hisbollah auf Israel veröffentlicht, wo die in Österreich verbotene Flagge der Miliz zu sehen war. Darunter stand geschrieben: "Die Hisbollah wird siegreich sein."

DSN erstattete Anzeige

Für Ardekani hat die Aktion womöglich ein juristisches Nachspiel. Wie das Nachrichtenmagazin "profil" am Montag berichtete, brachte die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) eine Anzeige gegen ihn ein. Da die Hisbollah und ihre Symbole in Österreich verboten sind, kann ein Verstoß mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft werden, so das "profil". Jedoch würde die diplomatische Immunität Ardekanis die Strafverfolgung verkomplizieren.

Die iranische Botschaft war für ein Statement auf APA-Anfrage bisher nicht erreichbar.

Großangriff der Hisbollah auf Israel

ribbon Zusammenfassung
  • Der iranische Botschafter in Wien ist ins Außenministerium zitiert worden, weil er in einem mittlerweile gelöschten Posting die Hisbollah-Fahne verwendete.
  • Dort sei er mit Nachdruck aufgefordert worden, derartige Handlungen zu unterlassen. Auch ein Diplomat habe sich an die Rechtsvorschriften des Gastlandes zu halten, so eine Sprecherin des Außenministeriums. 
  • Außerdem zeigte ihn der Verfassungsschutz an.