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Sonderbetreuungszeit soll rückwirkend ab September gelten

Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen, und nicht erst ab 1. Oktober.

Bekannt gegeben haben dies am Mittwoch die Grünen, wenig später kam die Bestätigung aus der ÖVP-Regierungsriege. Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund.

Am Donnerstag wird das Thema im Gesundheitsausschuss - statt wie ursprünglich geplant im Arbeits- und Sozialausschuss - behandelt. Der Beschluss im Nationalrat ist für 22. September vorgesehen, jener im Bundesrat am 7. Oktober. Zustimmung kam von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und den Grünen. 

Erst vergangene Woche hatte das Arbeitsministerium bekanntgegeben, die Sonderbetreuungszeit mit 1. Oktober wieder einzuführen. Die vorherige Regelung war im Juli ausgelaufen. Erstmals war die Sonderbetreuungszeit ab März 2020 möglich und wurde bisher dreimal verlängert.

Eltern haben weiter Anrecht auf drei Wochen 

Mit Start der Phase 5 stehen berufstätigen Eltern in Summe weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erhält wie bisher 100 Prozent der Entgeltkosten ersetzt.

Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zuhause betreut werden. Dass die neue Regelung erst nach Schulbeginn kam, sorgte für viel Kritik.
 

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  • Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen, und nicht erst ab 1. Oktober.