APA/APA/ERWIN SCHERIAU/ERWIN SCHERIAU

Slowenien mahnt Steiermark bei Hymne zu "Besonnenheit"

Slowenien hat die neue steirische Landesregierung zu "Besonnenheit" bei ihrem Plan zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Landeshymne aufgerufen und seine "territoriale Integrität und Souveränität" bekräftigt. Der Plan vernachlässige den historischen Entstehungskontext des Dachsteinlieds, kritisierte das slowenische Außenministerium gegenüber der Tageszeitung "Dnevnik" (Onlineausgabe). Im Lied werden Teile des heutigen slowenischen Staatsgebiets als steirisch besungen.

Das im 19. Jahrhundert entstandene Lied widmet sich der Steiermark in ihrer historischen Ausdehnung vom Dachstein bis zum "Wendenland am Bett der Sav'". Die so genannte Untersteiermark mit Städten wie Maribor (Marburg), Celje (Cilli) und Ptuj (Pettau) ist aber schon seit über 100 Jahren nicht mehr Teil der Steiermark. Sie kam zunächst zu Jugoslawien und ist seit 1991 Teil des unabhängigen Staates Slowenien.

Nach dem Willen der neuen FPÖ-geführten Landesregierung soll der Liedtext in die steirische Verfassung geschrieben werden und damit auch rechtliche Bedeutung bekommen. "In diesem und ähnlichen Fällen betont das Ministerium die territoriale Integrität und Souveränität und ruft zu Besonnenheit auf, wenn es um Schritte von höchster Symbolkraft des Landes wie etwa auch die Landeshymne geht", kommentierte das slowenischen Außenministerium auf Anfrage von "Dnevnik".

Slowenien pflege mit seinen Nachbarn eine Zusammenarbeit auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und im Geiste gemeinsamer europäischer Werte, betonte das Ministerium unter Verweis auf die regelmäßigen Sitzungen des Gemeinsamen Komitees Steiermark - Slowenien, zuletzt im Jänner des Vorjahres in Celje. "Wir erwarten, dass sich die vielfältige Zusammenarbeit auch in Zukunft unter der neuen Führung des österreichischen Bundeslandes Steiermark fortsetzen wird", so das von der Sozialdemokratin Tanja Fajon geleitete Ministerium.

Scharfer Widerspruch zum blau-schwarzen Plan kommt auch von der IG Autorinnen Autoren. Deren Geschäftsführer Gerhard Ruiss zeigte sich im "Dnevnik"-Gespräch empört. "Man kann nicht ein Gebiet in die Verfassung schreiben, das nicht Teil des Staates Österreich ist", sagte er. Sollte der steirische Landtag dies durch einen entsprechenden Beschluss trotzdem tun, müsste eine verfassungsrechtliche Überprüfung eingeleitet werden, brachte Ruiss eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ins Spiel.

ribbon Zusammenfassung
  • Slowenien hat die neue steirische Landesregierung zu Besonnenheit bei der Verfassungsabsicherung der Landeshymne aufgerufen, da das Dachsteinlied Gebiete besingt, die heute zu Slowenien gehören.
  • Die Untersteiermark, die im Liedtext erwähnt wird, ist seit über 100 Jahren nicht mehr Teil der Steiermark und gehört seit 1991 zum unabhängigen Slowenien.
  • Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren lehnt den Plan der FPÖ-geführten Landesregierung ab und bringt eine mögliche Klage beim Verfassungsgerichtshof ins Spiel.