APA/dpa/Stefan Sauer

Salzburg verbietet ab sofort Betteln mit Tieren

Seit Donnerstag ist im gesamten Bundesland Salzburg das Betteln mit Tieren verboten. Bei Missachtung drohen 500 Euro Strafe oder eine Woche Haft.

Tierschutzorganisationen hatten für das Verbot mobil gemacht und eine Unterschriftensammlung gestartet. Die ÖVP brachte schließlich eine Initiative zur Gesetzesänderung im Landtag ein. Sie wurde im Februar einstimmig beschlossen und ist seit Donnerstag in Kraft. 

Bis zu 500 Euro Strafe

Die Änderung im Salzburger Landessicherheitsgesetz sieht bei Verstoß Strafen von bis zu 500 Euro oder eine Woche Haft vor. "Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer (...) unter Mitnahme eines Tieres in welcher Form auch immer bettelt", heißt es im Gesetz konkret. Es gilt für das gesamte Bundesland. 

Diverse Tierschutzorganisationen hatten im vergangenen Sommer beklagt, dass Bettler:innen vor allem Huskys dabeihätten. Die Tiere würden missbraucht, Mitleid zu erregen und würden oft unwürdig gehalten, gab ihnen die Landespolitik recht. 

Organisationen, die Wohnungslose oder Armutsbetroffene helfen, betonen aber immer wieder, dass die Tiere oft Mittel gegen Einsamkeit sind oder Schutz bieten. Sie geben Tagesstruktur und Verantwortungsgefühl. "Für obdachlose und wohnungslose Menschen sind ihre Tiere deshalb nicht nur wichtig, sondern Lebensretter", heißt es etwa auf der Website der Wiener Einrichtung Neunerhaus. Fraglich ist auch, wie Armutsbetroffene Menschen die hohen Strafen aufbringen sollen oder wo sie Tiere gegebenenfalls abgeben könnten. 

Restriktives Vorgehen in Salzburg

Stadt und Land Salzburg sind ohnehin für ihr restriktives Vorgehen gegen Bettler:innen bekannt. Im Jahr 2012 hob der Verfassungsgerichtshof das generelle Bettelverbot des Landes auf. Der Salzburger Landtag novellierte daraufhin erstmals das Landessicherheitsgesetz. Es stellt seither "aggressives" Betteln, das Betteln Minderjähriger und das "organisierte" Betteln unter Strafe.

Der Stadt Salzburg reichte das nicht und führte 2015 räumlich und zeitlich begrenzte Verbotszonen ein. 2017 schritt abermals das Höchstgericht ein: Die Stadt hatte das Betteln zwischen 8 und 19 Uhr verboten - das war aber sachlich nicht gerechtfertigt. 

Seiher gilt in der Stadt Salzburg das Bettelverbot in der Getreidegasse und in den angrenzenden Gassen bis zur Salzach, beim Platzl, in Teilen der Linzer Gasse sowie während der Festspiele in der Hofstallgasse vor den Festspielhäusern. Eine Beschwerde dagegen lehnte der Verfassungsgerichtshof im März 2023 ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit Donnerstag ist im gesamten Bundesland Salzburg das Betteln mit Tieren verboten. Bei Missachtung drohen 500 Euro Strafe oder eine Woche Haft.
  • Organisationen, die Wohnungslose oder Armutsbetroffene helfen, betonen aber immer wieder, dass die Tiere oft Mittel gegen Einsamkeit sind oder Schutz bieten.
  • Stadt und Land Salzburg sind ohnehin für ihr restriktives Vorgehen gegen Bettler:innen bekannt.