Razzien bei der ÖVP: Gegen wen aus welchem Grund ermittelt wird
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und neun weiteren Personen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit vor. Im Wesentlichen geht es bei den Vorwürfen um mutmaßlich geschönte Umfragen, die in Medien der Mediengruppe "Österreich" veröffentlicht und vom Finanzministerium mit Steuergeldern und gegen Scheinrechnungen bezahlt worden sein sollen. PULS 24 betont, dass für alle Genannten die Unschuldsvermutung gilt.
PULS 24 hat die Übersicht über die beschuldigten Personen, die zum Teil aus dem engsten Umfeld des Kanzlers stammen und was ihnen jeweils vorgeworfen wird:
Sebastian Kurz (Verdacht der Untreue nach § 153 StGB und Verdacht der Bestechlichkeit gemäß § 304 StGB als Beteiligter)
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wirft die WKStA vor, als damaliger Außenminister den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid mit der Organisation und den Verhandlungen sowie mit der Kooperation mit der Mediengruppe "Österreich" beauftragt und sich regelmäßig berichtet haben zu lassen.
Ferner soll der Kanzler die ehemalige Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin überredet zu haben, sich an mutmaßlichen Tathandlungen zu beteiligen, indem er einzelne Fragestellungen in Auftrag gegeben und auf deren Veröffentlichung hingewirkt habe. Diese hätten aber "ausschließlich parteipolitischen Zwecken" gedient. Kurz werden die Verbrechen der Untreue als Beteiligter und Bestechlichkeit als Beteiligter vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Thomas Schmid (Verdacht der Untreue nach § 153 StGB als Beteiligter und Verdacht der Bestechlichkeit nach § 304 StGB)
Dem ehemaligen ÖBAG-Vorstand (er ist im Juni nach der Veröffentlichung von Chat-Nachrichten zurückgetreten) werden Untreue als Beteiligter sowie Bestechlichkeit vorgeworfen. Die WKStA verdächtigt Schmid, die Kontakte zu der "Österreich" Mediengruppe hergestellt und die Vereinbarung mit diesen abgeschlossen zu haben. Zu dieser Zeit war Schmid noch Generalsekretär im Finanzministerium. Damit habe er sich "einen Vorteil für Sebastian Kurz, die Gruppe seiner engsten Vertrauten und die ÖVP versprechen lassen, angenommen und teils gefordert", behauptet die WKStA. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Gerald Fleischmann, Stefan Steiner, Johannes Frischmann (Verdacht der Untreue nach § 153 StGB als Beteiligte und Verdacht der Bestechlichkeit nach § 304 StGB als Beteiligte)
Gerald Fleischmann arbeitete ab 2011 im Integrationsstaatssekretariat und später im Außenministerium unter Sebastian Kurz. 2017 wechselte er als stellvertretender Kabinettschef zu Kurz ins Kanzleramt und wurde dort Leiter der Stabsstelle für strategische Kommunikationsplanung. Stefan Steiner war von 2017 bis 2018 Generalsekretär der ÖVP, davor war er Mitarbeiter von Sebastian Kurz. Zuletzt war er Berater von Kurz. Johannes Frischmann war von 2014 bis 2017 Presssprecher im Finanzministerium, 2017 wechselte er ins Bundeskanzleramt, sei 2020 ist er Pressesprecher von Kurz.
Allen dreien wird Untreue als Beteiligte und Bestechlichkeit als Beteiligte vorgeworfen. Sie sollen gemeinsam Fragen für die Umfragen in Auftrag gegeben, "Inhalte und Zeitpunkte der Veröffentlichungen mitbestimmt" und "die gesamte Abwicklung durch wechselseitige Koordinierung und Unterstützung" gefordert haben, "um die Umfrageergebnisse samt ihrer Veröffentlichungen für ausschließlich parteipolitische Zwecke zu nutzen", heißt es in der Anordnung zur Hausdurchsuchung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Sophie Karmasin und Sabine B. (Verdacht der Untreue nach § 153 StGB als Beteiligte und Verdacht der Bestechung nach § 307 StGB als Beteiligte)
Sophie Karmasin ist Marktforscherin und war von Dezember 2013 bis Dezember 2017 von der ÖVP nominierte parteilose Ministerin für Familie und Jugend. Die Karmasin Motivforschung GmbH ist Gesellschafterin des Gallup Instituts, das für die "Österreich" Mediengruppe Umfragen und Markforschung machte. Karmasin wird Untreue als Beteiligte und Bestechung als Beteiligte vorgeworfen.
Sie soll gemeinsam mit der Markt- und Motivforscherin Sabine B. die Vereinbarung zu jenen Umfragen eingegangen sein, bei denen es sich gemäß den Vorwürfen der WKStA um "ausschließlich parteipolitisch motivierte und für das (partei)politische Fortkommen von Sebastian Kurz und der Gruppe seiner engsten Vertrauten um ihn sowie der ÖVP-Bundespartei relevante Umfragen" gehandelt haben soll. Anschließend sollen dafür Scheinrechnungen gelegt worden sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wolfgang und Helmuth Fellner (Verdacht der Untreue nach § 153 StGB als Beteiligte und Verdacht der Bestechung nach § 307 StGB)
Wolfgang Fellner ist Gründer und Herausgeber der Mediengruppe "Österreich". Sein Bruder Helmuth Fellner ist für kaufmännische Angelegenheiten zuständig. Beiden wird Untreue als Beteiligte und Bestechung vorgeworfen. Sie sollen die besagten Inseraten- und Medienkooperationsvereinbarungen getroffen haben. Dabei soll es um "Einflussnahmemöglichkeiten hinsichtlich der Inhalte und Zeitpunkte von Veröffentlichungen im redaktionellen Teil" gegangen sein.
Sie sollen Kurz, seinem Umfeld und der ÖVP "einen Vorteil" "angeboten und gewährt" haben, indem sie zugesagt haben sollen, dass im Gegenzug für Inserate "von Schmid als Mittelsmann vorgegebene redaktionelle Inhalte" veröffentlicht werden würden. "Österreich" bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
Johannes P. (Verdacht der Untreue nach § 153 StGB und Verdacht der Bestechlichkeit nach § 304 StGB)
P. ist ÖVP-Politiker aus dem Umfeld von Sebastian Kurz. P. werden Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen – und darüber hinaus, die Republik in einem noch festzustellenden, "jedenfalls 300.000 Euro übersteigenden Ausmaß" an Vermögen geschädigt zu haben (Vorwurf der Untreue). Er soll zudem die Kosten für die von ihm in Auftrag gegebenen "ausschließlich parteipolitisch motivierten" Umfragen "entsprechend der mit den Mitbeschuldigten getroffenen Vereinbarung aufgrund von Scheinrechnungen" zur Zahlung aus den "zweckwidrig verwendeten Förderbeträgen" aus Amtsmitteln des Finanzministeriums angewiesen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ebenfalls als Beschuldigte werden die Bundes-ÖVP und Wolfgang Fellners Mediengruppe "Österreich" sowie die "oe24 GmbH" geführt. Beide wiesen die Vorwürfe zurück, für alle genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Mehr dazu:
Zusammenfassung
- Die Ermittlungen wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit haben Mittwochfrüh zu mehreren Hausdurchsuchungen in der ÖVP-Zentrale, im Kanzleramt und im Finanzministerium geführt.
- In der PULS 24 vorliegenden Anordnung zur Hausdurchsuchung werden zehn Verdächtige genannt.
- PULS 24 hat die Übersicht über die beschuldigten Personen, die zum Teil aus dem engsten Umfeld des Kanzlers stammen und was ihnen jeweils vorgeworfen wird.
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