Rechnungshof kritisiert Bundesheer
Zudem merkt der RH an, dass kein Monitoring und keine systematische Überprüfung geplanter Beschaffungen vorgesehen sei.
Der Rechnungshof prüfte im Verteidigungsministerium die Auswirkungen der Beschaffungsplanung auf die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres, insbesondere im Zeitraum 2013 bis 2020. Eine gesamthafte Aussage über die Auswirkungen der Beschaffungen sei allerdings nicht möglich, befand der RH.
Konkrete Berechnungen fehlen
Das Bedarfsprogramm sollte eine Zusammenschau über zukünftig erwartete Aufwendungen zur Änderung bestehender oder zur Erlangung neuer militärischer Fähigkeiten und Vorhaben bieten. Aufgrund der bisher vorliegenden Bedarfsprogramme mit einem Planungshorizont von zehn Jahren "war kein aktueller und vollständiger Überblick über den zum Fähigkeitenerhalt und zur Fähigkeitenentwicklung notwendigen Investitionsbedarf gegeben", schreibt der RH.
Aus Sicht des Rechnungshofes könne aber nur ein mit konkreten Zahlen unterlegtes Bedarfsprogramm die Grundlage für eine Investitionsplanung und die Sicherstellung langfristiger Finanzierungen sein. Man empfehle deshalb dem Verteidigungsministerium eine Bedarfsprogrammbearbeitung mit konkreten Berechnungen.
Kein Monitoring von Investitionen
Zudem wäre ein Monitoringprozess beim Realisierungsprogramm einzurichten, meint der RH. Denn das Verteidigungsministerium habe kein Monitoring und keine systematische Überprüfung geplanter Beschaffungen vorgesehen. Mit dem angewandten Controlling konnte laut RH zwar die Budgeteinhaltung überwacht werden, allerdings habe es keine Rückschlüsse zugelassen, welche geplanten Investitionen in der Vergangenheit tatsächlich umgesetzt wurden. "Eine Steuerung dahingehend, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf bestand, war daher nicht möglich", hielten die Prüfer kritisch fest.
Mangelhafte Transparenz
Das Bundesheer-Budget sorgt seit Jahren für politische Diskussionen. Ab 2016 bekam das Verteidigungsministerium finanzielle Sonderpakete, die für Personal und Betrieb, aber auch für Investitionen genutzt werden sollten. In den Jahren 2016 bis 2021 summierten sich laut RH fünf Sonderpakete auf insgesamt 3,6 Milliarden Euro (mit einem Umsetzungszeithorizont bis 2028). "Diese Sonderpakete hätten ein Controlling und Monitoring hinsichtlich des Mitteleinsatzes erfordert, um einen widmungsgemäßen Verbrauch der Budgets belegen zu können", meint der RH.
"Das Ministerium konnte jedoch für die Jahre 2016 bis 2020 nicht transparent und nachvollziehbar darlegen, welche Beschaffungsvorhaben es aus den jeweiligen Sonderpaketen umsetzte." Aufgrund langjähriger Unterdotierung des Budgets konnte der aus Sicht des Ministeriums bestehende Investitionsrückstau nur punktuell abgebaut werden, so der RH.
Generell sieht der RH Evaluierungsbedarf bei der Österreichischen Sicherheitsstrategie, konkret jenen Teilen, die die militärische Landesverteidigung betreffen. Angesichts "der aktuellen sicherheitspolitischen Lage" sollten mit dem Bundeskanzleramt notwendige Anpassungen thematisiert werden, empfiehlt der Rechnungshof.
Zusammenfassung
- Aufgrund der vorliegenden Bedarfsprogramme mit einem Planungshorizont von zehn Jahren "war kein aktueller und vollständiger Überblick über den notwendigen Investitionsbedarf gegeben", moniert der RH in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht.