Maskentragepflicht im geschlossenen ÖBB-Bahnhofsbereich
Auf offenen Bahnsteigen oder Postbus-Haltestellen im Freien entfällt die Maskentragepflicht, wenn der Sicherheitsabstand zu den anderen Fahrgästen eingehalten werden kann. Weiterhin unverändert bleibt, dass das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln nur mit Schutzmaske gestattet ist.
"Die öffentlichen Verkehrsmittel sind auch in der Krise das Rückgrat unserer Mobilität", sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). "Damit das so bleibt, müssen wir alle zusammenhelfen und aufeinander Rücksicht nehmen. Das tun wir jetzt, indem wir alle Masken tragen. Nicht nur im Zug oder Bus, sondern auch am Bahnhof." Es gelten "weiterhin Rücksichtnahme und Eigenverantwortung", ergänzte ÖBB-Vorstandsvorsitzender Andreas Matthä.
Zusammenfassung
- Auf offenen Bahnsteigen oder Postbus-Haltestellen im Freien entfällt die Maskentragepflicht, wenn der Sicherheitsabstand zu den anderen Fahrgästen eingehalten werden kann.
- Weiterhin unverändert bleibt, dass das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln nur mit Schutzmaske gestattet ist.
- "Die öffentlichen Verkehrsmittel sind auch in der Krise das Rückgrat unserer Mobilität", sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).