Brokes: In Quarantäne muss Homeoffice freiwillig bleiben
Der ÖVP-Wirtschaftsbund forderte zuletzt, dass Arbeitnehmer, die wegen einer Infektion in Quarantäne sind und keine oder milde Symptome haben, dennoch zumindest "Teilarbeit" leisten müssen. Die Arbeitnehmervertreter lehnen den Vorschlag ab - Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer, erklärt im PULS 24 Interview, warum.
In Quarantäne wird kein Krankenstand eröffnet, erklärt der Jurist - Arbeitnehmer gelten aber als von der Arbeit entschuldigt. Wenn eine Homeofficevereinbarung besteht und der Arbeitnehmer keine Symptome hat, arbeitet er im Homeoffice weiter. Bei Symptomen muss man dort "in der Regel" nicht arbeiten, sagt Brokes.
Wer in Quarantäne ist und Symptome hat, braucht keine Krankschreibung vom Arzt. Wenn Arbeitgeber ein Schreiben vom Arzt verlangen, muss man den Arzt oder den Ärztenotdienst rufen. Der Arbeitgeber muss dann aber die Kosten für den Krankenstand tragen.
Homeoffice ist freiwillig
Wer keine Homeofficevereinbarung und keine Symptome hat, kann eine solche mit dem Arbeitnehmer vereinbaren - hier gilt die Freiwilligkeit, betont der Jurist. Beide Seiten müssen zustimmten. Denn nicht alle Wohnungen seien dafür geschaffen, manche hätten Kinder zuhause.
In der Praxis sei das aber sowieso anders, weil laut Arbeiterkammer-Umfrage zwei Drittel der Arbeitnehmer bei leichten Symptomen oder trotz einer Pflegefreistellung arbeiten würden - weil sie den Betrieb oder die Kollegen nicht im Stich lassen wollen. In der Praxis werde das laut Brokes also ohnehin flexibler gehandhabt, als gesetzlich geregelt. Daher sollte an den Regelungen nicht geschraubt werden. Der Vorschlag des Wirtschaftsbundes sei eine "Scheindebatte".
Umgekehrt sei es sogar so, dass Arbeitgeber "hie und da" Kostenersatz beantragen würden, wenn Arbeitnehmer in Quarantäne von zuhause arbeiten würden, so Brokes.
Zusammenfassung
- Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer, spricht im PULS 24 Interview über Corona-Infektionen und erklärt, ob der Arbeitnehmer trotzdem arbeiten muss.