Schütze von München: So kam er an die Waffe
Mit einem Repetiergewehr der Kategorie C mitsamt Bajonett und 50 Patronen fuhr ein 18-Jähriger aus Neumarkt am Wallersee in Salzburg am Donnerstagvormittag nach München. Er schoss dort auf mehrere Gebäude in der Maxvorstadt, ehe er von Polizisten getötet wurde.
Bei wem kaufte der Schütze?
Das Gewehr bekam der Schütze am Mittwoch von einem privaten Verkäufer, ein Waffensammler, der das Gewehr auf einer entsprechenden Website inseriert hatte. Dem Verkäufer ist nach derzeitigem Ermittlungsstand rechtlich kein Vorwurf zu machen, obwohl gegen den 18-jährigen Käufer ein aufrechtes Waffenverbot bestand.
Die Übergabe fand persönlich statt. Das Verschicken von Waffen zu Privathaushalten wäre verboten gewesen, erklärt auch Waffenhändler Markus Schwaiger von "Euroguns" in Wien im PULS 24 Interview.
Er ist sich sicher, dass "sowas wie in München" nicht passiert wäre, wäre es Privatpersonen nicht möglich, Waffen einfach so zu verkaufen.
Was bedeutet Kategorie C?
Grundsätzlich können Waffen der Kategorie C EWR-Bürger mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren frei kaufen und besitzen. Eine Waffe dieser Kategorie muss eine bestimmte Länge haben - bei Büchsen 60 Zentimeter, bei Flinten 90 Zentimeter. Man kann sie also "nicht einfach unter der Jacke verstecken", wie Schwaiger erklärt.
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Außerdem dürfen sie nicht (halb-) automatisch sein. Man muss nach jedem Schuss repetieren, ins Magazin dürfen maximal 10 Patronen passen, beim Schützen von München waren es sechs. Zusammengefasst haben sie also "eine lange Bauweise und keine schnelle Schussfolge", so Schwaiger.
In der Öffentlichkeit tragen darf eine Person solche Waffen aber nur, wer einen Waffenpass oder eine Jagdkarte hat. Führen dürfen sie auch Mitglieder von Schützenvereinen zu diesem Zweck und Schießsportausübende, die die Waffe aber ungeladen transportieren müssen.
Gibt es beim Kauf keine Hürden?
Bei einem Waffenhändler wie Markus Schwaiger hätte der 18-Jährige seine Waffe wohl nicht bekommen. Bei Waffenhändlern wird nämlich der Ausweis kontrolliert und es gibt eine dreitägige "Abkühlphase". Man bekommt die Waffe also erst nach drei Werktagen. In dieser Zeit würden Waffenhändler ins Waffenregister schauen, dort wäre das Waffenverbot aufgefallen. "Kein Waffenhändler ist so blöd" und würde dann trotzdem verkaufen, sagt Schwaiger.
Bei einem privaten Verkauf gibt es aber weder eine Abkühlphase, noch könne ein privater Verkäufer ins Waffenregister schauen. In so einem Fall wäre der Käufer verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen zu einem Händler zu gehen und diese registrieren zu lassen. Das tat der 18-Jährige bekanntlich nicht.
Was rät der Experte?
Markus Schwaiger ist sich sicher: Wäre der Verkauf über einen offiziellen Händler gelaufen, "dann wäre sowas wie in München nicht passiert". Er rät daher, bei privaten Käufen auch zu einem Waffenhändler zu gehen - dort würde auch der Käufer gleich sehen, ob eine Waffe überhaupt registriert sei oder nicht.
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Zusammenfassung
- 350 Euro zahlte der 18-jährige aus Neumarkt am Wallersee für ein rund 100 Jahre altes Schweizer Armeegewehr, mit dem er in München auf das NS-Dokuzentrum, das israelische Konsulat und Polizisten feuerte.
- Gegen ihn bestand ein Waffenverbot - wie kam er dennoch an die Waffe?
- Waffenhändler Markus Schwaiger von "Euroguns" in Wien ist sich sicher, dass "sowas wie in München" nicht passiert wäre, wäre es Privatpersonen nicht möglich, Waffen einfach so zu verkaufen.
- Bei einem privaten Verkauf gibt es aber weder eine Abkühlphase, noch könne ein privater Verkäufer ins Waffenregister schauen.
- In so einem Fall wäre der Käufer verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen zu einem Händler zu gehen und diese registrieren zu lassen. Das tat der 18-Jährige bekanntlich nicht.