Ost-Österreich im "Osterruhe"-Lockdown
Seit Mitternacht gelten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Ausgangsbeschränkungen, Handel und körpernahe Dienstleistungen wurden erneut heruntergefahren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. In Wien gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht an belebten Plätzen in der Innenstadt.
Ausgangsbeschränkung und 1+1-Regel
Die Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Ausnahmegründen erlaubt. Etwa zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens oder aus beruflichen Zwecken bzw. zur körperlichen und psychischen Erholung. Bei Zusammenkünften - sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien - gilt die "1+1-Regel": Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen.
Wien: FFP2-Maskenpflicht teils im Freien
Geöffnet bleiben lediglich Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs. Körpernahe Dienstleistungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen sind wieder geschlossen, die Gastronomie ohnedies. In Wien gilt zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht an manchen öffentlichen Plätzen. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat umfassende Kontrollen durch die Polizei und das Büro für Sofortmaßnahmen angekündigt.
Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 11. April. Nach Wien haben am Mittwoch sowohl Niederösterreich als auch das Burgenland den Lockdown verlängert.
Zusammenfassung
- Die drei östlichen Bundesländer, Wien, Niederösterreich und das Burgenland, sind angesichts der dramatischen Corona-Infektionszahlen und der drohenden Überlastung der Intensivstationen ab Donnerstag im Lockdown.
- Seit Mitternacht gelten Ausgangsbeschränkungen, Handel und körpernahe Dienstleistungen wurden erneut heruntergefahren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen.
- Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 11. April.