Nowak: EU könnte Ungarn bei Nicht-Festnahme Putins klagen
Die Regierung in Budapest hatte am Donnerstag angekündigt, dass Ungarn den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Putin ignorieren würde, weil es für die Vollstreckung des Haftbefehls "keine rechtliche Grundlage" in Ungarn gebe. Diese Argumentation lässt der Experte für internationales Recht nicht gelten. "Natürlich sind alle Staaten dazu verpflichtet, sich daran zu halten, das ist rechtlich bindend", so Nowak.
Der Internationale Strafgerichtshof verfüge selbst nicht über eine Art Weltpolizei, sondern sei bei der Umsetzung wie bei allen internationalen Haftbefehlen auf die nationalen Behörden angewiesen. Sollte jemand nicht festgenommen werden, wie der wegen Völkermordes gesuchte sudanesische Staatschef Omar al-Bashir 2015 bei einem Besuch in Südafrika, sei dies "eine klare Verletzung einer völkerrechtlicher Verpflichtung".
EU-Mitgliedsstaaten zu Zusammenarbeit verpflichtet
Zwischen der Europäischen Union und dem Internationalen Strafgerichtshof gibt es darüber hinaus seit 2006 ein Abkommen, das die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit dem IStGH verpflichtet, "einschließlich der unverzüglichen Vollstreckung von Haftbefehlen", heißt es darin. Sollte Putin also nach Ungarn reisen und tatsächlich nicht festgenommen werden, dann hätte die EU-Kommission Möglichkeiten, Ungarn wegen Vertragsverletzung zu klagen, so Nowak. Der Experte hält es aber für "völlig undenkbar", dass der russische Präsident bei einem möglichen Besuch in Ungarn nicht verhaftet würde.
Auch in Österreich müsste Putin im Falle eines Einreise in jedem Fall festgenommen werden, so der Experte. Das gelte auch dann, wenn der russische Präsident im Zuge einer Veranstaltung einer internationalen Organisation wie der OSZE nach Wien kommen würde. "Das ist völlig gleich, jemand gegen den ein internationaler Haftbefehl vorliegt, der muss festgenommen werden", so Nowak. Im Unterschied zu staatlichen Gerichten gelte bei Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs auch keinerlei Immunität für ein Staatsoberhaupt.
Zusammenfassung
- Sollte sich Ungarn im Falle eines Besuchs des russischen Präsidenten Wladimir Putin tatsächlich weigern, diesen zu verhaften, könnte die EU Ungarn wegen Vertragsverletzung klagen.
- "Würde Putin nach Ungarn reisen, dann muss er natürlich festgenommen werden", dasselbe gelte für Österreich, erklärte der internationale renommierte Menschenrechtsexperte Manfred Nowak am Freitag gegenüber der APA.