Neue Regeln zur Handysicherstellung passierten Ausschuss
Die Festlegung einer vorherigen richterlichen Kontrolle zur "Beschlagnahme von Datenträgern und Daten" - wie eben der Handysicherstellung - bleibt im Antrag wie im früheren Vorschlag von ÖVP und Grünen von vor dem Sommer erhalten, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Die Sicherstellung solcher Datenträger als neue Ermittlungsmaßnahme wird generell von der Sicherstellung von anderen Gegenständen generell getrennt werden.
Enthalten ist in dem Paket von ÖVP und Grünen auch eine StPO-Reform. Bei der Abstimmung berücksichtigt wurde ein Abänderungsantrag der beiden Fraktionen, mit dem etwa Anpassungen und Klarstellungen zur staatsanwaltlichen Entscheidungsfrist in der Anfangsphase des Ermittlungsverfahrens und zur Sicherstellung punktueller Daten getroffen werden.
Abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ. Sie sprach sich insbesondere für eine organisatorische Trennung der Datenauswertung von den eigentlich ermittelnden Behörden aus. Aus ihrer Sicht sollte die Aufbereitung der Daten durch das Gericht erfolgen.
Zusammenfassung
- Der Budgetausschuss des Nationalrats hat mit breiter Mehrheit eine Reform zur Handysicherstellung beschlossen, die bis 1. Januar 2025 umgesetzt werden muss.
- Die Reform beinhaltet Änderungen in der Strafprozessordnung zur Verfahrensbeschleunigung und Stärkung des Opferschutzes, wobei eine richterliche Kontrolle bei der Beschlagnahme von Datenträgern bestehen bleibt.
- Ein Antrag der FPÖ zur organisatorischen Trennung der Datenauswertung von den ermittelnden Behörden wurde abgelehnt.