Freispruch nach tödlichem Faustschlag am Wiener Westbahnhof
Der Angeklagte wurde daher vom zentralen Vorwurf im Zweifel freigesprochen. In sämtlichen weiteren Anklagepunkten - drei versuchte schwere Körperverletzungen und Diebstähle von Parfums und Schuhen - wurde er dagegen für schuldig befunden. Aufgrund seines getrübten Vorlebens setzte es dafür drei Jahre unbedingte Haft. Nach Rücksprache mit seinen Verteidigern Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang war der Somalier mit der über ihn verhängten Strafe einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Hinsichtlich des Vorfalls am Westbahnhof hatte die Anklage dem 40-Jährigen zur Last gelegt, einem 29 Jahre alten Landsmann im Streit zunächst eine Bierdose auf den Kopf geschlagen und danach einen heftigen Schlag ins Gesicht versetzt zu haben. Der 29-Jährige stürzte rücklings zu Boden und prallte mit dem Kopf am Asphalt auf, was zu einer Einblutung in den Spinngewebsraum des Gehirns führte. Die rasch alarmierten Rettungskräfte versorgten den bewusstlosen Mann. Am 22. August verstarb er in einem Spital aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns.
Die inkriminierte Version zum Tatgeschehen bestätigte sich vor Gericht nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit. Der Angeklagte sowie ein weiterer Zeuge behaupteten, zwei Araber hätten mit dem 29-Jährigen einen Streit gehabt, bei dem dieser zu Sturz gekommen sei. Der von der Anklagebehörde geführte Belastungszeuge entpuppte sich als mutmaßlicher Islamist, der verschiedene Angaben zu den Vorgängen am Westbahnhof getätigt hatte, wie das Wiener Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in einem der Justiz übermittelten schriftlichen Bericht bekannt gab.
Erwiesen war demgegenüber, dass der Angeklagte zwischen 21. Juni und 11. August drei Männer attackiert hatte. Zweien schlug er jeweils eine Glasflasche auf den Kopf, im dritten Fall donnerte er dem Betroffenen die Faust ins Gesicht und brachte diesen anschließend per Hüftwurf zu Boden.
Zusammenfassung
- Ein 40 Jahre alter Mann ist am Dienstag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, am 19. August 2024 am Westbahnhof einem Bekannten einen tödlichen Faustschlag versetzt zu haben. Der aus Somalia stammende, elffach vorbestrafte Angeklagte hatte die Tat bestritten. Ein Belastungszeuge, auf den sich die Anklage stützte, habe einen "eher unzuverlässigen und nicht sehr glaubwürdigen Eindruck" hinterlassen, befand das Gericht.